Steuerberaterkosten absetzen: So geht‘s

Im Grunde lassen sich nahezu alle Steuerberaterkosten absetzen – von Hilfe bei der Einnahmeüberschussrechnung über Erstellung und Controlling der Buchführung bis hin zur Beratung bei der Einkommenssteuer. Was dabei zu beachten ist und welche Kosten sich nicht von der Steuer absetzen lassen, erfahren Sie hier.

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Steuerberaterkosten lassen sich oft absetzen: So auch das Controlling der Buchführung.

Inhaltsverzeichnis

Welche Steuerberaterkosten lassen sich absetzen?

Steuerberaterkosten können seit 2016 nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Als Werbungs- oder Betriebskosten ist das jedoch möglich – wenn die Kosten im Zusammenhang mit den Einkünften stehen. Damit ordnet man Steuerberaterkosten also den abzugsfähigen Werbungskosten oder Betriebsausgaben und den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung zu.

Steuerberaterkosten, die Sie absetzen können, sind unter anderem:

  • Beratung hinsichtlich Einnahmen und Werbungskosten (bei nichtselbstständiger Arbeit)
  • Ermittlungskosten für Ausgaben und Einnahmen, Anfertigung von Zusammenstellungen, Ausfüllen der Anlagen
  • Anfertigung von Einnahme-Aufstellungen
  • Beratung hinsichtlich Fragen rund ums Einkommen
  • Bei Gewinneinkünften: Ermittlung von Einnahmen und Ausgaben
  • Buchführung: Erstellung und Überwachung
  • Erstellen von Bilanzen und Einnahmeüberschussrechnungen
  • Steuerfachliteratur
  • Software zur Online-Steuererklärung
  • Beratung durch den Lohnsteuerhilfeverein
  • Fahrtkosten zum Steuerberater und gegebenenfalls entstandene Unfallkosten dieser Fahrt

Welche Anlage ist die richtige?

Wenn Sie Angestellter sind, können Sie demnach alle Ausgaben, die beim Erstellen der Anlage N entstehen, unter Werbungskosten vermerken. Damit wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt. Lassen Sie sich beispielsweise hinsichtlich einer doppelten Haushaltsführung beraten, lassen sich diese Kosten absetzen.

Wenn Sie Immobilien vermieten und sich beim Ermitteln der Einkünfte von einem Steuerberater helfen lassen, fällt das ebenfalls unter Werbungskosten, die unter Anlage V zu vermerken sind, Renten tragen Sie in Anlage R ein, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Anlage L.

Für Gewerbetreibende ist Anlage G relevant, für Freiberufler Anlage S. In diesem können Sie steuerliche Beratung unter Betriebsausgaben vermerken und absetzen, darunter unter anderem die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR), Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Erklärungen zur Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.

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Welche Kosten kann man nicht von der Steuer absetzen?

Nicht alle Steuerberaterkosten lassen sich jedoch so einfach von der Steuer absetzen. Bei folgenden Kostenpunkten ist das nicht möglich:

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Beratung hinsichtlich Kosten für Kinderbetreuung fällt unter die Kosten, die Sie nicht von der Steuer absetzen können.

Steuerberaterkosten absetzen: So gehen Sie vor

Die Ausgaben für Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Fachbücher oder Software können Sie also in Ihrer Steuererklärung vermerken und absetzen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Der Steuerberater sollte Kosten, die beruflich und privat veranlasst wurden, getrennt ausweisen.
  • Kosten bis zu einer Höhe von 100 €, die sowohl dem beruflichen als auch privatem Bereich zuzuordnen sind, akzeptiert das Finanzamt als Mischkosten.
  • Steuersoftware sowie Fachliteratur kann man in den meisten Fällen komplett absetzen.
  • Eine Hilfe für Steuern im privaten Bereich können Sie nicht absetzen.
Am besten lassen Sie sich bereits im Vorfeld von einem Fachmann in Ihrer Nähe beraten. Geben Sie dafür einfach Ihre Stadt oder Postleitzahl in die Suchmaske ein.

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