EÜR: Vorlage für die Steuererklärung
Wenn Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben ermittelt haben, folgt die Übermittlung der EÜR. Eine Vorlage finden Sie hier.
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Mehr Alle SteuertippsWenn Sie sich von einem Steuerberater hinsichtlich Ihrer EÜR beraten lassen, variieren die Kosten stark. Zwar gibt es in diesem Fall keine pauschale Vergütung, es existiert jedoch die Steuerberatervergütungsordnung. An dieser lässt sich grob einschätzen, in welchem Rahmen Sie sich preislich bewegen. Wir zeigen auf, was bei einer EÜR an Kosten zu erwarten ist, wenn Sie sich beraten lassen.
Der Lohn, den Steuerberater erhalten, orientiert sich an der Steuerberatervergütungsordnung. Zwar handelt es sich dabei um lose Vorgaben, dennoch lassen diese eine Einschätzung zu. Die Spannweiten der Honorare orientieren sich hierbei an sogenannten „Zehnteln“. Wie hoch diese sein können, hängt vom Gegenstandswert – in diesem Fall dem jeweiligen Jahresumsatz bzw. -einkommen – ab.
In der Regel sollte sich der Steuerberater an der sogenannten Mittelgebühr orientieren, in besonders aufwendigen oder zeitintensiven Fällen steht es ihm jedoch frei, auch einen höheren Betrag zu fordern. Das muss dieser dann jedoch genau begründen.
Die Höhe des endgültigen Betrags hängt auch davon ab, welche Leistungen in Anspruch genommen werden. Ein Steuerberater kann grundsätzlich alle steuerlichen Angelegenheiten übernehmen – sowohl die Steuererklärung als auch die Umsatzsteuervoranmeldung und die EÜR. Bei der Beauftragung eines Steuerberaters für die EÜR können Kosten von 5/10 bis 20/10 auf Sie zukommen, die Mittelgebühr beträgt in diesem Fall 12.5/10.
Je nach Gegenstandswert bzw. Jahresumsatz setzen sich die Kosten eines Steuerberaters zusammen, wenn Sie Ihre EÜR über einen Experten erstellen lassen möchten. Ein Beispiel: Ein Kleinunternehmer beauftragt einen Steuerberater mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie der betrieblichen und privaten Steuererklärung inklusive EÜR. Sein Umsatz betrug im betreffenden Geschäftsjahr 25.000 €. Er besitzt für dieses 25-30 Belege/Rechnungen in Papierform. Nur für die EÜR kommen daher Kosten in Höhe von ca. 350 € auf den Kleinunternehmer zu.
Nachfolgend finden Sie einige weitere Beispiele:
Gegenstandswert | Gebühr min. (5/10) | Gebühr mittel (12.5/10) | Gebühr max. (20/10) |
---|---|---|---|
24.000 € | 85 € | 213 € | 340 € |
50.000 € | 111 € | 276 € | 442 € |
100.000 € | 156 € | 389 € | 622 € |
240.000 € | 258 € | 645 € | 1032 € |
500.000 € | 351 € | 876 € | 1402 € |
Bei einer EÜR fallen die Kosten (5/10 bis 20/10) geringer aus als nach der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung (10/10 bis 40/10), da Anhänge oder schriftliche Berichte zur Erläuterung weitere Kosten mit sich ziehen können. Für eine genaue Aufstellung der Kosten lassen Sie sich am besten von einem Experten in Ihrer Nähe beraten.
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