Betriebliche Steuererklärung Kosten

Die Kosten für die betriebliche Steuererklärung durch einen Experten variieren sehr stark. Teils, weil zahlreiche Faktoren Einfluss auf den Umfang der Arbeit nehmen, teils, weil Steuerberater unterschiedliche Honorare fordern. Einige Beispielszenarien haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt und miteinander verglichen.

Inhaltsverzeichnis

Was kostet die Beauftragung eines Steuerberaters für die betriebliche Steuererklärung?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Honorare für Steuerberater gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung gewissen Einschränkungen unterliegen. Allerdings bietet die Verordnung den Steuerberatern einen großen Spielraum für die Festsetzung der Kosten. In erster Linie kommt es hierbei auf den Aufwand an, den die Finanzen eines Betriebs oder Unternehmens bedingen. Je nach Umsatz und den Umständen des Gewerbes sowie Sonderzahlungen oder -einkommen variiert der Aufwand.

Eine betriebliche Steuererklärung kann somit beispielsweise sehr günstig sein (250 €) oder auch einen vierstelligen Betrag erreichen (2.000 €). Eine Umsatzsteuervoranmeldung ist günstiger und kostet jährlich normalerweise zwischen 40 € und 120 €. Neben der betrieblichen Steuererklärung kann ein Steuerberater für Unternehmen zahlreiche weitere Leistungen erbringen, so auch die Buchführung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel Steuerberater für Unternehmen.

Betriebliche-Steuererklaerung-Kosten

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Betriebliche Steuererklärung durch Steuerberater: 4 Beispiele

AuftraggeberUmsatzAnzahl Belege/RechnungenForm der BelegeKosten für Steuerberater
Innenarchitekt (freiberuflich)35.000 €60Papier250 €
Arzt (freiberuflich), 3 Angestellte70.000 €100–150Digital500 €
GmbH, 2 Angestellte25.000 €250Papier900 €
Niederlassung einer GmbH in Deutschland, 25 Angestellte5 Mio. €1250–1500Digital2.000 €

Was hat es mit der betrieblichen Steuererklärung auf sich?

Die betriebliche Steuererklärung umfasst mehrere Teilerklärungen (darunter Umsatz- und Gewerbesteuererklärung), die von einem Betrieb abgegeben werden müssen. Unabhängig davon, ob Sie die Erklärung selbst erstellen oder einen Steuerberater beauftragen, gelten die Fristen bis 31. Mai des Folgejahres (Gewerbesteuererklärung & Körperschaftssteuererklärung) bzw. 31. Juli (Umsatzsteuererklärung). Je nach Aufwand und Menge der zu berechnenden Faktoren lohnt es sich für viele Unternehmen, die Anfertigung der betrieblichen Steuererklärung in die Hände eines Steuerberaters zu legen.

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