Bilanzbuchhalter: Welche Kosten kommen auf mich zu?
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Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens zusammen. Kaufleute, die nach dem Handelsgesetzbuch zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, sind daher am Ende eines Geschäftsjahres auch zum Erstellen einer Bilanz verpflichtet. Darunter versteht man eine Übersicht über das vergangene Geschäftsjahr, die folgende Punkte beinhaltet:
Um diese korrekt zu ermitteln, steht zu Beginn meist die Inventur. Anschließend trägt man die aufgelisteten Punkte in gleichartige Positionen zusammen, sodass sich eine übersichtliche Darstellung ergibt, die die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zeigt. Die Bilanz wird dabei in Kontenform angegeben bzw. in Form eines T-Kontos aufgestellt, da sie aus zwei gegenüberstehenden Seiten besteht: den Aktiva und den Passiva. Diese sind vergleichbar mit der Unterteilung eines Bankkontos in Soll und Haben. Bei einer Bilanzierung stehen Aktiva in der Regel auf der linken Seite, Passiva auf der Rechten.
Am unteren Ende jeder Seite steht die sogenannte „Bilanzsumme“. Diese definiert das Volumen der Unternehmensbilanz und sollte auf beiden Seiten immer übereinstimmen. Denn nur dann stimmt die Rechnung. Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihre Bilanzierung alle relevanten Daten enthält, dann lassen Sie sich am besten von einem Experten in Ihrer Nähe beraten.
Auf der Seite der Aktiva finden sich in der Bilanz alle Positionen, die unter den Begriff „Vermögen“ des jeweiligen Unternehmens fallen. Sortiert werden diese absteigend nach Liquidierbarkeit. Das bedeutet: Liquide Mittel wie beispielsweise Bargeld befinden sich im unten Teil der Liste, Wertpapiere oben.
Aktiva lassen sich im Rahmen der Bilanz in Anlage- und Umlaufvermögen unterteilen. Vermögensgegenstände, die dauerhaft zum Unternehmen gehören bzw. im Unternehmen bleiben, gehören zum Anlagevermögen. Darunter können sich materielle und immaterielle Vermögensgegenstände befinden. Zum immateriellen Anlagevermögen zählt man beispielsweise Patente, materielles Anlagevermögen Gebäude, Fahrzeuge oder Maschinen.
Unter Umlaufvermögen versteht man Positionen, die in Umlauf gebracht werden, beispielsweise Waren, Forderungen, Wertpapiere sowie liquide Mittel. Zusammenfassend setzt sich die Aktivseite der Bilanz aus all den Positionen zusammen, für die Geld ausgegeben wurde.
Passiva setzen sich in der Bilanz aus dem vorhandenen Kapital – darunter Eigen- und Fremdkapital – zusammen. Unter Eigenkapital versteht man Kapital, das nicht zurückgezahlt werden muss. Dieses lässt sich noch einmal unterteilen:
Schulden fallen demnach unter Fremdkapital. Ebenso wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Steuern.
Anders als Aktiva sortiert man Passiva nicht nach ihrer Liquidität, sondern nach ihrer Frist. Ganz oben auf der Liste befinden sich demnach Posten, die nicht oder nicht zeitnah zurückgezahlt werden müssen, beispielsweise das Eigenkapital. Hinzukommen sowohl auf der Aktiv- als auch der Passivseite Rechnungsabgrenzungsposten. Darunter fallen alle Positionen, bei denen Einnahmen und Ausnahmen in zwei Geschäftsjahre fallen und daher getrennt gebucht werden.
Im Handelsgesetzbuch (§ 266) finden Sie eine detailgenaue Festlegung der Gliederung einer korrekten Bilanz sowie alle erforderlichen Grundsätze. Demnach muss eine Bilanzierung unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:
Aktiva | Passiva |
---|---|
Anlagevermögen: 11.152 €
| Eigenkapital: 443 €
|
Sonderposten: 4.000 € | |
Umlaufvermögen: 8.234 €
| Rückstellungen: 446 € |
Verbindlichkeiten: 9.608 €
| |
aRAP*: 426 € | pRAP*: 5.315 € |
Fremdkapital: – | |
Summe: 19.812 € | Summe: 19.812 € |
Die Bilanzsumme der Aktivseite muss mit der Summe auf der Passivseite übereinstimmen. Übersteigt die Summe der Aktivseite die der Passivseite, bedeutet das, dass das Unternehmen Schulden hat. Meist muss dann Insolvenz angemeldet werden. Unter anderem deshalb ist es wichtig, um eine Bilanz lesen und verstehen zu können. Geschieht dies über einen längeren Zeitraum, dann kann man etwaige Probleme früher erkennen und das Unternehmen in seiner positiven Entwicklung unterstützen.
Um die Schlussbilanz des vergangenen Jahres zu überprüfen, müssen Sie zu Beginn des neuen Geschäftsjahres eine Eröffnungsbilanz erstellen. Decken sich die beiden Berechnungen, dann bedeutet das in der Regel, dass sich keine Überschuldung ergeben und das Unternehmen Erfolg hat.
Grundsätzlich ist jeder Unternehmer, der auch zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, auch zur Dokumentation der Eröffnungsbilanz verpflichtet. Das betrifft:
Seitens des Finanzamtes existiert keine festgelegte Frist zur Erstellung der Eröffnungsbilanz. In der Regel haben größere und mittelständische Unternehmen dafür 3 Monate Zeit. Kleinere Unternehmen wie kleine GmbHs oder UGs haben meist 6 Monate Zeit.
Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Höhe des Stammkapitals, das eingebracht wurde. Die Eröffnungsbilanz müssen Sie nach Fertigstellung von einem Notar beurkunden lassen. Darüber hinaus erstellen diese in der Regel Steuerberater, was Kosten mit sich bringt (siehe Steuerberater Kosten). Wenn Sie Fragen haben oder sich eine Beratung wünschen, dann wenden Sie sich am besten an einen Experten in Ihrer Nähe.
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