Firmenumwandlung: Chancen und Risiken
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Mehr Alle SteuertippsDas Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt, inwiefern die Rechtsform eines Unternehmens nachträglich noch geändert werden kann. Eine Umwandlung bietet sich beispielsweise an, wenn Sie mithilfe einer neuen Rechtsform Steuern einsparen könnten.
Die UmwG unterscheidet dabei insgesamt vier Arten der Umwandlung:
Nicht zu verwechseln ist das Umwandlungsgesetz mit dem Umwandlungssteuergesetz. Dieses Gesetz beschäftigt sich mit den steuerlichen Effekten einer Firmenumwandlung.
In diesem Ratgeberbeitrag erfahren Sie, wie eine Umwandlung durch das Umwandlungsgesetz geregelt ist und welche Unterschiede es zwischen den einzelnen Arten gibt.
Eine Verschmelzung liegt laut Umwandlungsgesetz dann vor, wenn zwei oder mehr Unternehmen zusammengelegt werden. Man spricht in diesem Fall auch von einer Fusion. Hierbei kommt es entweder zu einer Neugründung oder eines der Unternehmen wird unter dessen Namen offiziell weitergeführt, während die anderen Unternehmen ins namensgebende Unternehmen integriert werden. Letzteres wird als Verschmelzung durch Aufnahme bezeichnet, ersteres als Verschmelzung durch Neugründung. Bei einer Verschmelzung wird stets das komplette Vermögen von einem Rechtsträger auf einen anderen Rechtsträger übertragen.
Eine Verschmelzung stärkt i.d.R. die Marktstellung des Unternehmens. Zudem lohnt sich eine Verschmelzung häufig auch steuerrechtlich und ist eine gute Alternative zum Verkauf eines Unternehmens.
Zu den vier häufigsten Verschmelzungen gehören:
Jeder, der Inhaber von Rechten und Pflichten ist, kann erst einmal ein Rechtsträger sein. Jedoch ist nicht jeder Rechtsträger umwandlungsfähig. Das Umwandlungsrecht kann bei den folgenden Rechtsträgern angewandt werden:
Das Gegenteil der Verschmelzung ist die Spaltung. Hierbei gibt es drei verschiedene Formen: Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung.
Bei dieser Form der Umwandlung findet weder eine Vermögens- und Anteilsübertragung noch ein Zusammenschluss oder eine Abspaltung von Unternehmen statt. Stattdessen wird lediglich die Rechtsform des Unternehmens gewechselt. Man kann hierbei auch von einer Firmenumwandlung reden. Prinzipiell ist es dem Eigentümer überlassen, welche Rechtsform er für sein Unternehmen wählt. Im Laufe der Zeit kann die Rechtsform jedoch geändert werden, sofern die Regelungen des Umwandlungsgesetzes beachtet werden. Dies ist z. B. häufig bei Unternehmensnachfolgen der Fall. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Ratgeberbeitrag zur Firmenumwandlung.
Zwar handelt es sich hierbei nicht um eine Umwandlung, jedoch regelt das Umwandlungsgesetz auch, wie eine Vermögensübertragung konkret ablaufen soll. Eine Vermögensübertragung kann als Vollübertragung oder Teilübertragung erfolgen, wie es bei Verschmelzungen oder Spaltungen üblich ist.
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