Steuererklärung Rentner: Muster

Das Alterseinkünftegesetz von 2005 hat einiges verändert, denn seit dem sind auch immer mehr Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wichtige Punkte, die in der Steuererklärung angegeben werden, sind u.a. die Angaben zu Ihren Renteneinkünften, weiteren Einkünften (z. B. Mieteinnahmen), Werbungskosten, Sonderausgaben und haushaltsnahe Dienstleistungen. In diesem Ratgeberbeitrag erfahren Sie, wie Sie als Rentner eine Steuererklärung korrekt ausfüllen und abgeben.

Inhaltsverzeichnis

Steuerformular: Anlage R

Rentner benötigen für eine Steuererklärung das herkömmliche Steuerformular und die Anlage R, welche seit 2020 in drei Teile unterteilt ist:

  1. Die Anlage R in Zeile 4 bis 18 ist für Eintragungen zu gesetzlichen und privaten Renten, wie etwa eine inländische Altersrente oder Hinterbliebenenrente bzw. Witwenrente, gedacht. Diese werden auch als Leibrenten bezeichnet. Aber auch Rürup-Renten aus privaten, kapitalgedeckten Rentenversicherungsverträgen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, werden in Anlage R eingetragen.
  2. Die Anlage R-AV/bAV bezieht sich auf Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen (R-AV) und Betriebsrenten (b-AV) wie z. B. Renten aus einer Pensionskasse sowie die Riesterrente.
  3. Dagegen tragen Rentner in der Anlage R-AUS ausschließlich Einkünfte aus ausländischen Rentenversicherungen, Verträgen und betrieblichen Vorsorgen ein. Haben Sie solche Einkünfte nicht, entfällt diese Anlage komplett.
Steuererklaerung-Rentner-Muster

Achtung: Seit 2019 einfachere Eintragung

Seit 2019 müssen Angaben, die von mitteilungspflichtigen Stellen (z. B. Rentenversicherungsträger) an das Finanzamt gesendet werden, nicht mehr manuell von Ihnen selbst eingetragen werden. Nur wenn Ihnen bekannt ist, dass die eDaten nicht richtig übermittelt wurden oder wenn Sie Abweichungen angeben möchten, sind Sie zur Eintragung der Daten verpflichtet. Das hat den Vorteil, dass Sie sehr viel weniger Aufwand bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung haben. In den Formularen sind diese Zeilen optisch hervorgehoben und am Zeilenende mit einem "e" gekennzeichnet. Wenden Sie sich am besten vorab an Ihren Rentenversicherungsträger, der Ihnen eine Bescheinigung ("Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt") Ihrer Rentendaten zusendet. Überprüfen Sie dann, ob alle Daten stimmen, denn genau diese wurden dem Finanzamt übermittelt. Wenn Sie Unstimmigkeiten feststellen, können Sie diese innerhalb einer Steuererklärung ändern.

Werbungskosten & Sonderausgaben

Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 102 € Werbungskosten und 36 € für Sonderausgaben (bzw. 72 € für Ehepaare). Diese Beträge müssen Sie nicht extra angeben. Haben Sie jedoch höhere Werbungskosten oder Sonderausgaben, können Sie diese in der Steuererklärung geltend machen. Die Felder für die Werbungskosten finden Sie in den Zeilen 37 bis 38 von Anlage R, in den Zeilen 31 bis 37 von Anlage R-AV / bAV und in den Zeilen 41 bis 44 von Anlage R-AUS. Die Sonderausgaben haben ein eigenes Formular.

Zu den Werbungskosten zählen nur Beträge, die im Zusammenhang mit der Rente stehen. Was Sie bei den Werbungskosten beachten müssen, damit diese geltend gemacht werden können, erklärt Ihnen unser Ratgeberbeitrag Werbungskosten als Rentner geltend machen.

Bei den Sonderausgaben finden Sie Platz für Spenden, Mitgliedsbeiträge, die Kirchensteuer und gezahlte Vorsorgeleistungen.

Beachten Sie, dass Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge auf Aufforderung des Finanzamts durch Zuwendungsbescheinigungen nachweisen müssen. Bei Beträgen unter 200 € (ab 2021 bis 300 €) reicht auch ein Kontoauszug. Bewahren Sie diese Quittungen daher sorgfältig auf.

Unter Spenden und Mitgliedsbeiträge fallen zudem nur Vereine, die folgende Zwecke fördern: mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und weitere steuerliche abzugsfähige Zwecke, die im Abschnitt A der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV aufgeführt werden.

Spenden-Sonderausgaben
Spenden an wohltätige Organisationen (z. B. Tierschutz) lohnen sich auch steuerlich.
  • Nr. 1 öffentliche Gesundheitspflege;
  • Nr. 2 Jugendhilfe, Altenhilfe;
  • Nr. 3 kulturelle Zwecke; Förderung der Kunst, Förderung der Pflege und Erhaltung vonKulturwerten, Förderung der Denkmalpflege;
  • Nr. 4 Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
  • Nr. 5 Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz, Küstenschutz, Hochwasserschutz;
  • Nr. 6 Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
  • Nr. 7 Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte, Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Suchdienst für Vermisste;
  • Nr. 8 Rettung aus Lebensgefahr;
  • Nr. 9 Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung;
  • Nr. 10 die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, sofern nicht nach Satzungszweck und tatsächlicher Geschäftsführung mit der Verfassung unvereinbare oder überwiegend touristische Aktivitäten verfolgt werden;
  • Nr. 11 Tierschutz;
  • Nr. 12 Entwicklungshilfe;
  • Nr. 13 Verbraucherberatung und Verbraucherschutz;
  • Nr. 14 Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene;
  • Nr. 15 Gleichberechtigung von Männern und Frauen;
  • Nr. 16 Schutz von Ehe und Familie;
  • Nr. 17 Kriminalprävention;

Pauschbetrag für behinderte Menschen

In der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge“ können Sie Angaben über etwaige Pauschbeträge machen, falls Sie oder Ihr Ehepartner eine Behinderung haben. Hier müssen Sie den Grad der Behinderung angeben, welcher als Voraussetzung für einen Pauschbetrag bei mindestens 20 liegen muss. Zudem müssen Sie der Steuererklärung einen Nachweis beilegen. Das kann entweder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, eine Kopie einer Bescheinigung des Versorgungsamtes oder der Pflegeklasse oder eine Kopie des Rentenbescheids sein. Das machen Sie jedoch nur beim ersten Mal, danach berücksichtigt das Finanzamt den Pauschbetrag automatisch für Sie.

Grad der Behinderung: Pauschbetrag

  • 20: 384 Euro
  • 30: 620 Euro
  • 40: 860 Euro
  • 50: 1.140 Euro
  • 60: 1.440 Euro
  • 70: 1.780 Euro
  • 80: 2.120 Euro
  • 90: 2.460 Euro
  • 100: 2.840 Euro

Frist einhalten

Sie haben bis zum 31. Juli Zeit, Ihre Steuererklärung abzugeben. Für das Jahr 2020 sogar bis zum 1. November. Falls Sie die Frist nicht einhalten können, erklärt unser Ratgeberbeitrag Steuererklärung: Frist verpasst was zu tun ist. Ob sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen, klärt unser Ratgeberbeitrag zur Rentenbesteuerung. In vielen Fällen ist dies gar nicht nötig und falls doch, zeigt Ihnen der Beitrag zur Befreiung von der Steuererklärung wie Sie von der Steuererklärung doch noch befreit werden können.

Außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Ebenfalls unter außergewöhnlichen Belastungen fallen Kosten wie Pflegekosten (z. B. häusliche Pflege), Krankheitskosten (z. B. Hilfsmittel wie Gehhilfe, Arzneimittel oder Kuren), Bestattungskosten oder andere Aufwendungen.

In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen werden die haushaltsnahen Dienstleistungen eingetragen. Darunter fallen sowohl Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen als auch andere Arbeiten im Haushalt wie Rasen mähen, Fenster putzen oder Tiere pflegen. Wichtig ist, dass Sie die Rechnungen aufbewahren und die Zahlung nicht bar zahlen, sondern überweisen. Auf den Rechnungen sollten die Materialkosten gesondert von den weiteren Kosten (Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten) angegeben werden.

Achtung: Das Finanzamt berücksichtigt die Kosten immer für das Kalenderjahr, in dem die Zahlung stattgefunden hat. Die Arbeiten selbst können zu einem anderen Zeitpunkt getätigt worden sein.

Steuererklaerung Haushaltsnahe Dienstleistungen
Bewahren Sie Ihre Handwerker-Rechnungen gut auf, denn Handwerkerleistungen können Sie in Ihrer Steuererklärung mit bis zu 1.200 € geltend machen.

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Steuerberater beauftragen

Gerade bei der erstmaligen Abgabe einer Steuererklärung als Rentner lohnt sich der Gang zum Steuerberater. Dieser klärt Sie über die Pflichtangaben und Möglichkeiten zu Steuereinsparungen auf. Die besten Steuerberater in Ihrer Nähe finden Sie, indem Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort in das obenstehende Formular eingeben.

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