Einkommensteuererklärung: Darauf müssen Sie achten
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Lesen Sie außerdem unsere fünf Tipps zum Vermögensaufbau und profitieren von finanziellen Vorteilen.
Ganz übersichtlich können Sie die Anlagemöglichkeiten zum Vermögensaufbau folgendermaßen für sich bewerten:
Der ideale Mix aus Risiko und regelmäßiger Rücklage sind nach Meinung vieler Experten Kombinationen aus verschiedenen Aktien-, Fonds- und Rentensparplänen. Grundsätzlich gilt: Ein sicherer, erfolgversprechender Vermögensaufbau gelingt nur, wenn Sie mehrere Eisen im Feuer haben bzw. nicht alles auf eine Karte setzen. Setzen Sie sich hierzu mit einem Steuerberater in Ihrer Nähe in Verbindung, der Ihnen mit Erfahrung zur Seite steht und Ihnen mehrere Blickwinkel beleuchtet.
Bei den oben genannten Anlagemöglichkeiten gehen Sie nicht zwangsläufig den Weg der größten Steuervorteile. Das liegt allerdings auch daran, dass sich die Steuergesetze stets als sehr dynamisch erweisen: Was heute als steuerlich vorteilhafte Anlage gilt, kann sich in einigen Jahren schon wieder ändern. Vor allem bei den langfristig ausgelegten Maßnahmen zum Vermögensaufbau geht es in erster Linie um eine zuverlässige Rendite.
Nichtsdestotrotz gibt es beim steueroptimierten Vermögensaufbau durchaus Vorsorgemaßnahmen, die mit steuerlichen Vorteilen für Sie verbunden sein können. Dazu zählen unter anderem:
Lassen Sie sich Ihre Risikolebensversicherung eines Tages auszahlen, unterstehen diese Beträge zu Ihren Gunsten nicht der Einkommenssteuer. Dies gilt unabhängig davon, wie hoch die Summe ist. Die Auszahlung läuft unter sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden können, solange die Höchstbeträge noch nicht erreicht sind. Dazu müssen Sie lediglich eine Kopie der jährlichen Beitragsbescheinigung vorlegen.
Kranken- und Pflegeversicherungen, die über den Basisschutz hinausgehen, können Sie ebenfalls steuerlich absetzen.
Wie Sie die oben genannten Versicherungen in Ihrer Steuererklärung angeben, obliegt größtenteils Ihnen. Es gibt kein Musterformular hierfür, dennoch sollten Sie für alle Ausgaben die entsprechenden Belege vorweisen. Dies kann zum Beispiel in Form von Kontoauszügen, Bescheinigungen oder einfachen Versicherungsscheinen sein. Sollten Sie die Belege zunächst nicht eingereicht haben, können Sie dies bis zu einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids nachholen und sich auf die Rechtsbehelfsfrist berufen.
Trotz einiger Optimierungen, die Sie bei den Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, gibt es auch Versicherungen, die sich nicht absetzen lassen. Dazu gehören zum Beispiel:
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