Für wen gilt der Gewerbesteuerfreibetrag und wie hoch ist er?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben bei der Gewerbesteuer Anspruch auf einen Freibetrag. Dieser liegt bei 24.500 EUR. Zudem können juristische Personen wie etwa Vereine einen Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 5.000 EUR geltend machen.

Wie sich der Freibetrag auf die zu zahlende Gewerbesteuer auswirkt, erfahren Sie in diesem Ratgeber!

Inhaltsverzeichnis

Wer hat Anspruch auf den Gewerbesteuerfreibetrag?

Nicht jedes Gewerbe hat Anspruch auf den Gewerbesteuerfreibetrag. Während manche Gesellschaftsformen wie Einzelunternehmen und Personengesellschaften diesen beanspruchen können, geht das bei Kapitalgesellschaften nicht. Wer eine GmbH oder AG betreibt, muss also den gesamten Gewinn besteuern.

Darüber hinaus gibt es weitere juristische Personen des privaten bzw. öffentlichen Rechts, die einen gesonderten Freibetrag auf ihren Gewinn anrechnen können. Dazu gehören beispielsweise Vereine. Diese erhalten einen Freibetrag in Höhe von 5.000 EUR.

Freiberufler unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuerpflicht. Dementsprechend ist auch der Freibetrag für sie nicht relevant.

Gewerbesteuerfreibetrag

Wie hoch ist der Freibetrag?

Gemäß § 11 Gewerbesteuergesetz (GewStG) liegt der Freibetrag für die Gewerbesteuer in Deutschland derzeit bei 24.500 EUR. Dieser Betrag wird vom jährlichen Gewinn abgezogen. Liegt der Gewinn unter dem Betrag, muss keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Liegt er darüber, wird nur die Summe, die den Freibetrag übersteigt, besteuert. Wie oben beschrieben, gibt es zudem juristische Personen, die einen Freibetrag von 5.000 EUR auf ihren Gewinn anrechnen können.

Unternehmen, die Anspruch auf den Freibetrag haben, genießen dementsprechend einen Vorteil bei der Berechnung. Je nach Gewerbesteuerhebesatz, der von den Gemeinden individuell festgelegt wird, liegt die Differenz zwischen 2.000 und 8.000 EUR.

Rechenbeispiel

  • Ein Einzelunternehmen mit Sitz in Berlin erwirtschaftet im Jahr 224.500 EUR.
  • Davon wird der Freibetrag abgezogen: 224.500 EUR – 24.500 EUR = 200.000 EUR
  • Dieser Betrag wird mit der Steuermesszahl (3,5 %) multipliziert: 200.000 EUR x 0,035 = 7.000 EUR
  • Dieser Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz von Berlin (aktuell 410 %) multipliziert: 7.000 EUR x 4,1 = 28.700 EUR

Das Unternehmen muss entsprechend die Gewerbesteuer in Höhe von 28.700 EUR zahlen.

Bei einer Kapitalgesellschaft würde der Freibetrag nicht abgezogen. Demnach sähe die Rechnung wie folgt aus:

224.500 EUR x 0,035 x 4,1 = 32.215,75 EUR

Die Differenz liegt also bei 3.515,75 EUR.

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Welche Möglichkeit gibt es neben dem Gewerbesteuerfreibetrag?

Gewerbe können die Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Die Ermäßigung bei der Einkommensteuer beträgt aktuell das 4-Fache des Gewerbesteuermessbetrags. Allerdings darf die Ermäßigung nicht höher sein als die tatsächliche Gewerbesteuer, die zu zahlen ist. Das bedeutet: Die Anrechnung ist nur möglich, wenn die Steuerschuld hoch genug ist.

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