Steuerklärung: häufige Fehler und ihre Folgen

Fehler zu machen ist nur allzu menschlich. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung können diese jedoch bestraft werden. Im schlimmsten Fall kommen Ihnen Ihre Fehler dann teuer zu stehen. Von der vergessenen Unterschrift bis hin zu falsch eingetragenen Angaben: Auch eine gewissenhaft erstellte Steuerklärung kann zahlreiche Fehler enthalten. Wir zeigen Ihnen, welche am häufigsten auftreten und wie Sie diese vermeiden können ohne Folgen fürchten zu müssen.

Steuererklaerung Fehler
Wenn Ihre Steuererklärung Fehler enthält, kann das unter anderem Geldstrafen mit sich ziehen. Vorsicht ist daher geboten.

Inhaltsverzeichnis

Häufige Fehler bei der Steuererklärung

Wenn Sie Ihre Steuererklärung eigenständig machen, dann gibt es einige Fehler, die Sie vermeiden sollten. Der größte Fehler ist jedoch, gar keine Steuererklärung abzugeben. Denn das lohnt sich in den meisten Fällen. Beziehen Sie Nebeneinkünfte, Eltern-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld von über 410 €? Dann ist eine Erklärung ohnehin Pflicht. Für Ehepartner, die vom Splitting-Vorteil profitieren, gilt das ebenfalls.

Aber was ist, wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuerklärung abzugeben? Unser Tipp: Geben Sie trotzdem eine ab! Sollte sich herausstellen, dass Sie zu wenige Steuern gezahlt haben und demnach nachzahlen müssen, können Sie Ihre Erklärung binnen eines Monats zurückziehen und es bleibt bei der Lohnsteuer, die bereits abgezogen wurde. Entschließen Sie sich, eine Steuererklärung zu machen, gibt es einige Fehler, die häufig gemacht werden:

Frist verpassen

Die gängige Frist für die Abgabe der Steuerklärung ist der 31.07. des nachfolgenden Geschäftsjahres. Doch nur die wirklich gewissenhaften Steuerzahler kommen dieser nach. Wenn Sie die Frist zur Abgabe verpasst haben, erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt.

Sollten Sie das darauf angegebene Datum ebenfalls nicht einhalten, winkt ein Verspätungszuschlag, der bei erneuter Verspätung noch höher ausfallen kann. Im Extremfall beträgt dieser bis zu 10 % des Steuerbetrags, maximal jedoch 25.000 €.

Wenn auch die letzte Frist verpasst wurde, kommt es zur Zwangsgeldfestsetzung, bei der die zu zahlenden Steuern geschätzt werden. Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag zur verpassten Steuererklärungsfrist.

Verspaetungszuschlag Steuererklaerung
Achten Sie auf Fristen rund um die Steuererklärung – sonst droht ein Verspätungszuschlag.

Werbungskosten unterschätzen

Berufliche Ausgaben – auch bekannt als Werbungskosten – werden mit 1.000 € pauschal berücksichtigt. Davon profitieren Angestellte, weil der Arbeitgeber entsprechend weniger Lohnsteuer vom Gehalt abzieht. Häufig werden Kosten für die Fahrt zur Arbeit und andere berufliche Ausgaben jedoch unterschätzt. Pendler dürfen für jeden Arbeitstag pauschal 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen bzw. seit 2021 auch 35 Cent ab dem 21 km (ab 2024 sind es sogar 38 Cent). Damit kommen bei einem Arbeitsweg von 16 Kilometern an 200 Arbeitstagen 960 € zusammen und die 1.000 €-Schwelle wäre schon nahezu erreicht. Jeder weitere Euro, den Sie im beruflichen Rahmen ausgeben, kann Ihre Steuer dann um bis zu 40 Cent senken.

Pendlerpauschale: Bahn vs. Auto

Wenn Sie mit der Bahn zur Arbeit pendeln, steht es Ihnen frei, die tatsächlichen Ticketkosten oder die Entfernungspauschale in der Steuererklärung einzutragen. Maximal können Sie jedoch 4500 € im Jahr dabei absetzen. Pendler, die mit dem Auto zur Arbeit fahren, dürfen pauschal berechnete, höhere Ausgaben absetzen. Wichtig: Die tatsächlichen Kosten können so jedoch nicht geltend gemacht werden. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Beitrag zu Werbungskosten: Fahrtkosten absetzen.

Versicherungsbeiträge unterschlagen

Nicht jeder Versicherungsbeitrag wird automatisch berücksichtigt. Beiträge zur Riester-Rente beispielsweise. Diese können bei einem Jahresbeitrag von 2.100 € inklusive der staatlichen Zulage mit 600 € erstattet werden. Oft werden diese meist vom Anbieter direkt an das Finanzamt gemeldet, es schadet jedoch nicht, diese in die Steuererklärung aufzunehmen. Auch Beiträge zur Basis- bzw. Rürup-Rente sollten Sie erwähnen. Ein Beispiel: Wenn Sie einen Jahresbeitrag von 5.000 € für eine Rürup-Rente bezahlen, die Sie nicht in Ihre Steuererklärung aufnehmen, verzichten Sie auf rund 1.700 €, die das Finanzamt Ihnen zurückerstatten würde.

Barzahlungen tätigen

Meiden Sie Zahlungen mit Bargeld, wenn Sie diese von der Steuer absetzen möchten. Um Schwarzarbeit zu vermeiden, erkennt das Finanzamt beispielsweise keine Barzahlungen für haushaltsnahe Dienstleistungen an – auch nicht, wenn Sie eine Rechnung vorlegen können. Als Mieter können Sie auch Handwerkerkosten oder die Treppenreinigung als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Dafür zieht das Finanzamt oft direkt 20 % von der Steuerschuld ab, was der fälligen Umsatzsteuer von 19 % grob entspricht. 200 € Nebenkosten dieser Art würden Ihnen so ca. 40 € Steuernachlass bescheren.

Arbeitsmaterial erwähnen

Schreibtisch, Stuhl, Computer – Materialien, die Sie anschaffen, um zu Hause zu arbeiten, können Sie ebenfalls von der Steuer absetzen. Bei einem PC gilt beispielsweise: Wenn Sie die berufliche Nutzung bescheinigen können, lassen sich bis zu 50 % von den Kosten absetzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuererklaerung
Die Kosten für eine Treppenreinigung können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen.

Bankverbindung, Unterschrift und Co. vergessen oder verwechseln

Haben Sie Ihr Bankkonto gewechselt, sollten Sie das bei der Steuererklärung vermerken. Wenn diese Angabe fehlt oder falsch aufgeführt ist, kann es zu einer Verspätung oder einem kompletten Ausfall etwaiger Rückzahlungen kommen. Vergessen Sie die Unterschrift bei der Steuererklärung, dann gilt diese nicht als amtliches Dokument und Sie erhalten diese zurück oder müssen persönlich beim zuständigen Finanzamt erscheinen.

Steuererklaerung-Unterschrift
Vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift auf Ihrer Steuererklärung, ansonsten gilt diese nicht als amtliches Dokument.

Fehler in der Steuererklärung – was tun?

Ihnen ist ein Fehler in der Steuererklärung unterlaufen? Ganz gleich, ob dieser zu Ihrem Vor- oder Nachteil ist: Zunächst sollten Sie ausfindig machen, welche Angaben falsch oder unvollständig sind. Wenn Sie sicher sind, den Fehler gefunden zu haben, kontaktieren Sie das zuständige Finanzamt. Dieses setzt Ihnen in der Regel eine Frist zur Korrektur. Für kleine Unstimmigkeiten und niedrige Beträge gelten in der Regel 4 Jahre.

Bei Feststellung einer „leichtfertigen Steuerverkürzung“ durch gröbere Fehler sieht das Finanzamt eine Frist von 5 Jahren vor. Im Falle einer Steuerhinterziehung weitet sich diese auf 10 Jahre aus. Am ratsamsten ist es, sich Hilfe von einem Steuerberater zu suchen, um gar nicht erst in eine solche Situation zu kommen. Finden Sie einen Fachmann in Ihrer Nähe – geben Sie hierfür einfach Ihre Stadt oder Postleitzahl in die Suchmaske ein.

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Korrekturmöglichkeiten

Auf fehlerhafte Steuererklärungen können Sie unterschiedlich reagieren:

Kontaktieren Sie den Sachbearbeiter beim Finanzamt, korrigieren Sie die Steuererklärung binnen einer Frist und reichen Sie die neue Fassung ein.

Reichen Sie innerhalb von 4 Wochen einen Einspruch gegen den Steuerbescheid mit Begründung ein, im Optimalfall mit Korrekturen. Das Finanzamt berechnet den Bescheid anschließend neu.

Binnen 4 Wochen nach Erhalt können Sie formlos eine Neubewertung beantragen. Der korrigierte Punkt wird neu berechnet, so können Sie beispielsweise Rechnungen, die verspätet eingegangen sind, steuerlich geltend machen.

Wenn das Finanzamt eine Nachzahlung fordert und keine Fehler ersichtlich sind, können Sie mit einem Einspruch die Steuerklärung zurücknehmen, das ist allerdings lediglich bei freiwilligen Erklärungen möglich.

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