Steuerbescheid Einspruch einlegen: So geht‘s

Statistisch gesehen ist jeder fünfte Steuerbescheid in Deutschland fehlerhaft. Dies ist in den meisten Fällen auf menschliches Versagen bei der Übernahme oder Übertragung von Daten und der Durchführung von Berechnungen zurückzuführen. Stellen Sie beim Prüfen Ihres Steuerbescheids fest, dass dieser nicht korrekt ist, können Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und den Bescheid korrigieren lassen. Wie Sie das tun und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie auf dieser Seite in unserem Ratgeberbeitrag.

Inhaltsverzeichnis

Welche Fehler können unter anderem in einem Steuerbescheid auftreten?

  • Persönliche Daten sind nicht korrekt übernommen worden (Name, Steuernummer, Bankverbindung etc.).
  • Die Freibeträge sind falsch berechnet.
  • Der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte stimmt nicht.
  • Es wurden absetzbare Kosten (z. B. Werbungskosten) nicht berücksichtigt.
  • Außergewöhnliche Belastungen sind nicht anerkannt worden.
Steuerbescheid-Einspruch
Sie haben ungünstige Fehler in Ihrem Steuerbescheid entdeckt? Dann sollten Sie schnell reagieren, denn die Zeit für einen Steuerbescheid-Einspruch ist befristet.

So berechnen Sie die Frist zur Einspruchseinreichung

1
Datum auf dem Steuerbescheid ermitteln

Der Tag, an dem der Steuerbescheid vom Finanzamt erstellt wurde (z. B. 30.07.2021).

2
Drei Tage hinzurechnen (Bekanntgabefiktion)

Hiermit wird der Postweg eingerechnet, sodass man davon ausgehen kann, dass Sie den Bescheid erhalten und gelesen haben ( → 02.08.2021).

Fällt dieser Tag auf ein Wochenende, nehmen Sie den nächsten Arbeitstag als Bekanntgabedatum.

3
Einen Monat hinzurechnen

Hierbei gilt der Tag genau einen Monat (nicht vier Wochen) nach dem Bekanntgabedatum (→ 02.09.2021).

Wichtig: Alleine den Einspruch einzureichen, entbindet Sie nicht von der Zahlungsverpflichtung. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einreichen.

Haben Sie die Frist für die Einreichung eines Einspruchs versäumt? Weitere Möglichkeiten zum Einspruch finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag Steuerbescheid Einspruchsfrist.

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Welche Formalitäten sind beim Einspruch zu beachten?

Die Formulierungen im Einspruchsschreiben können recht frei gehalten werden. Sie müssen aber darauf achten, die wichtigsten Angaben im Schreiben aufzuführen. Das sind:

  • Vollständige Adressdaten von Ihnen
  • Vollständige Adressdaten des Finanzamts
  • Ihre Steuernummer
  • Angabe, zu welchem Steuerbescheid Sie Einspruch einlegen möchten
  • Auflistung aller Punkte, die falsch sind (z. B. fehlerhafte Berechnungen, unkorrekte Daten)

Ihr Name

Ihre Adresse

PLZ Ort

Finanzamt

Name der Stadt

PLZ Ort

Ort, Datum

 

Betreffzeile: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid (Steuerjahr) vom (Datum des Steuerbescheids)

Steuernummer: (Ihre Steuernummer)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit lege ich gegen obigen Steuerbescheid frist- und formgerecht Einspruch ein.

Meine Begründung lautet: (Führen Sie hier die Gründe auf, weshalb Sie den Bescheid für falsch halten.)

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einspruchs.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Ihre Unterschrift)

Wie gelangt mein Einspruch an das zuständige Finanzamt?

Am wichtigsten ist, dass Ihr Einspruch dem Finanzamt in schriftlicher Form fristgerecht vorliegt. Hierfür haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Zusendung per Post
  • Versand via Fax
  • Oft auch Einreichung per Mail (wenn eine Mailadresse vom Finanzamt vorliegt)
  • Eigenständiger Einwurf in den Briefkasten des Finanzamts
  • Niederschrift vor Ort: Sie gehen persönlich beim Finanzamt vorbei und erklären dort Ihren Einspruch. Dieser wird von einem Mitarbeiter schriftlich festgehalten.

In allen Fällen gilt die bereits genannte Frist von einem Monat. Zudem sollten Sie sich immer bestätigen lassen, dass Ihr Einspruch fristgerecht beim Finanzamt vorlag.

Einspruch-Finanzamt
Wie Ihr Einspruch an das Finanzamt gelangt, bleibt Ihnen überlassen. Der Einspruch muss lediglich schriftlich erfolgen.

Was geschieht nach Einreichung des Einspruchs?

Das Finanzamt wird den Steuerbescheid vollständig prüfen. Werden Fehler erkannt, die den Steuerbescheid zu Ihren Ungunsten verändern haben, erhalten Sie einen korrigierten Bescheid. Es kann aber auch passieren, dass noch weitere Fehler erkannt werden, die sich zu Ihren Gunsten ausgewirkt haben. Eine Korrektur des Steuerbescheids würde in diesem Fall zu einer Verböserung für Sie führen – das Finanzamt setzt Sie hierüber in Kenntnis.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Einspruch zurückzuziehen und den ausgestellten Bescheid gültig werden zu lassen. Ebenso ist es möglich, dass Ihr Einspruch vom Finanzamt abgelehnt wird – in diesem Fall können Sie dies entweder so akzeptieren oder eine Klage beim Finanzgericht einreichen. Ein Steuerberater hilft Ihnen, Fehler zu erkennen und den Einspruch richtig umzusetzen.

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