Klage beim Finanzgericht einreichen: So gehts's

Jeder dritte Steuerbescheid, den das Finanzamt ausstellt, ist fehlerhaft. Das belegen zahlreiche Quellen und Untersuchungen des Bundes. Innerhalb einer Frist von einem Monat ist es möglich, gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen. Sollte das Finanzamt den Steuerbescheid nicht korrigieren oder nicht darauf reagieren, können Sie eine Klage beim Finanzgericht einreichen. Wir erklären, worauf dabei zu achten ist und geben Ihnen ein Musterschreiben an die Hand.

Inhaltsverzeichnis

Wofür ist das Finanzgericht zuständig?

Generell ist das Finanzgericht dafür verantwortlich, Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Finanzamt und Steuerpflichtigen zu klären. Dabei fungiert es als unabhängiges Gericht, seine Richterinnen und Richter sind einzig an das Gesetz gebunden. Dabei ist es in drei Senate gegliedert, denen je drei Berufsrichter und – in mündlichen Verhandlungen – zwei ehrenamtliche Richter angehören.

Gesetzt den Fall, dass Sie einen Steuerbescheid erhalten, den Sie nicht ganz nachvollziehen können, sollten Sie dagegen Einspruch beim Finanzamt einlegen, bevor das Finanzgericht eingeschaltet und dafür zuständig wird. Unsere Anleitung Steuerbescheid Einspruch einlegen zeigt, wie Sie hierbei am besten vorgehen.

Sie sollten den Einspruch möglichst schnell einlegen, denn die Einspruchsfrist für den Steuerbescheid ist mit einem Monat sehr knapp bemessen. Unser Tipp: Legen Sie bei Zweifeln am Steuerbescheid lieber rechtzeitig einen Einspruch ein und prüfen Sie in Ruhe die Sachlage. Sollte der Steuerbescheid nach der Prüfung sogar noch schlechter für Sie ausfallen, informiert Sie das Finanzamt und gewährt Ihnen die Möglichkeit, den Einspruch zurückzuziehen.

Sollte das Finanzamt dem Einspruch nicht stattgeben oder nicht innerhalb der angemessenen Frist darauf reagieren, dann ist eine Klage beim Finanzgericht möglich. Dabei können Sie frei entscheiden, ob Sie sich dabei von einem Anwalt oder Steuerberater vertreten lassen oder nicht.

Klage-Finanzgericht
Bei fehlerhaften Steuerbescheiden kümmert sich das Finanzgericht um Ihr Anliegen, wenn Sie eine Klage einreichen.

Die Klage beim Finanzgericht einreichen

Das brauchen Sie

Sollten Sie sich dazu entschließen, sich vorm Finanzgericht nicht von einem Steuerberater oder Anwalt vertreten zu lassen, dann sollten Sie sich dennoch im Vorfeld professionell beraten lassen. Denn hierbei gilt: Wer das Verfahren verliert, zahlt am Ende die vollständigen Prozesskosten.

Ein Verfahren dieser Art dauert im Schnitt 18 Monate. Folgende Angaben muss die Klageschrift – die Sie als erste Instanz auf dem Weg zum Prozess an das Finanzgericht senden müssen – enthalten:

  • Name und Anschrift des Klägers
  • Name und Anschrift des Beklagten (in diesem Fall des Finanzamts)
  • Betreffender Steuerbescheid mit Ausstellungsdatum
  • Ablehnungsbescheid mit Ausstellungsdatum
  • Um welche Steuerart geht es im konkreten Fall?
  • Auf welches Jahr bezieht sich diese bzw. die Unstimmigkeit?

Dabei ist es wichtig, dass das Finanzgericht direkt vom Kläger unterrichtet wird und dieser in der Klage deutlich macht, was das Ziel ebendieser ist, beispielsweise Berücksichtigung höherer Sonderausgaben. Wichtig: Vergessen Sie nicht, das Dokument zu unterzeichnen, da es sonst seine Gültigkeit verliert.

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Die Unterschrift des Klägers auf der Klageschrift ist überaus wichtig, damit diese gültig ist.

Wie wird bei einer Klage an das Finanzgericht vorgegangen?

Einreichen der Klage

Im ersten Schritt reichen Sie die Klage schriftlich ein.

Begründung vor Gericht

Nachdem das Gericht die Klage erhalten hat, wird der Kläger dazu aufgefordert, eine Begründung für diese vorzubringen.

Stellungnahme der Behörde

Im Gegenzug muss nun auch die angeklagte Behörde (hier: das zuständige Finanzamt) eine Stellungnahme verfassen.

Entscheidung des Gerichts

Das Gericht entscheidet, ob eine Erörterung stattfindet oder ein mündlicher Verhandlungstermin angesetzt wird.

Während des laufenden Verfahrens können beide Parteien sowohl die Akten des Gerichts als auch alle Vorgänge der Verwaltung einsehen. Als Kläger können Sie dabei den Umfang der gerichtlichen Entscheidung bestimmen.

Muster einer Klage beim Finanzgericht

Sollten Sie sich dazu entschließen, eine Klage beim zuständigen Finanzamt einzureichen, ist es wichtig, dass alle notwendigen Daten in der Klageschrift enthalten sind und Sie darin deutlich machen, was das konkrete Anliegen ist. Ein Musterbeispiel finden Sie hier:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erhebe ich Klage gegen das Finanzamt [Name] aufgrund des Einkommensteuerbescheides [Jahr] vom [Datum] in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom [Datum].

 

Ich beantrage, den Steuerbescheid und die Einspruchsentscheidung abzuändern und [Anliegen, z.B. „… dass weitere Werbekosten in Höhe von X berücksichtigt werden.“]

 

Das Finanzamt hat Aufwendungen [Betrag] für [Position, z.B. Werbekosten] nicht anerkannt.

 

[Begründung/Erläuterung, wie diese Mehrkosten entstanden sind]

 

Anbei sende ich Ihnen eine Bescheinigung meines Arbeitgebers über die Notwendigkeit der Werbungskosten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

[Unterschrift]

Urteilsspruch des Gerichts

Gesetzt den Fall, das Gericht hat eine mündliche Verhandlung angesetzt, erhalten Sie mindestens zwei Wochen im Voraus eine Ankündigung des Termins. Folgende Szenarien sind im Rahmen der Gerichtsverhandlung möglich:

  1. Es kommt zu einer einvernehmlichen Lösung.
  2. Das Verfahren wird beendet, wenn Sie als Kläger die Klage zurückziehen.
  3. Das Finanzamt willigt in die Forderungen ein.

Tritt keiner dieser drei Fälle ein, fällt das Gericht ein Urteil.

Der Wert der Klage

Wenn Sie als Kläger vor Gericht verlieren, dann müssen Sie die gesamten Kosten des Verfahrens tragen. Um diese zu ermitteln, sind drei Werte relevant: 1. Der Streitwert 2. Die Gebühr 3. Der Gebührensatz Bei einem Streitwert bis 1.500 € (Mindeststreitwert) fallen beispielsweise Gebühren von 71 € an, bei 10.000 € Streitwert belaufen sich die Kosten für die Gebühren auf 241 €. Achtung: Da 1.500 € als Mindeststreitwert festgelegt wurde, bedeutet das: Auch wenn beide Parteien lediglich um 300 € streiten, berechnet das Finanzgericht die Gerichtskosten dennoch auf Basis von 1.500 €.

Beratung-vom-Anwalt
Lassen Sie sich im Vorfeld am besten von einem Anwalt beraten, bevor Sie eine Klage einreichen.

Was es außerdem zu beachten gibt

Aussetzung der Vollziehung der Steuer

Auch wenn Sie sich derzeit in einem laufenden Klageprozess befinden, müssen Sie die Steuern, die das Finanzamt im Bescheid fordert, bezahlen. Wenn die Klage Erfolg hat, erhalten Sie den strittigen Betrag mitsamt Zinsen vom Finanzamt zurückerstattet.

Ein Antrag auf Aussetzung der Steuervollziehung ist beim Finanzgericht jedoch nur dann zulässig, wenn das Finanzamt zuvor ebendiesen Antrag abgelehnt hat. Dabei gibt es jedoch eine Ausnahme: Als Kläger besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu stellen. Sollte diesem stattgegeben werden, dürfen Sie mit der Zahlung bis zur Vollstreckung des Urteils aussetzen.

Steuerzahlung
Geforderte Steuerzahlungen können während des laufenden Prozesses nach Antrag ausgesetzt werden.

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Beweisanträge

Beweisanträge gehören zu den Aspekten, die im Laufe des finanzgerichtlichen Prozesses zur Fehlerquelle werden können. Denn diese müssen, wenn eine Erhebung der Beweise erwünscht ist, nämlich auch in der mündlichen Verhandlung wiederholt werden – auch dann, wenn sie zuvor schon schriftlich bei der Klageschrift genannt wurden. Daher sollte das Gericht in jedem Fall für die Berücksichtigung einer Revision vom Kläger oder vom Anwalt zurechtgewiesen bzw. darauf hingewiesen werden, wenn es auf die mündliche Beweiserhebung verzichtet. Es empfiehlt sich in jedem Fall, im Vorfeld einen Experten in Ihrer Nähe zu kontaktieren und das weitere Vorgehen zu besprechen.

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