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Klage beim Finanzgericht einreichen: So gehts’s
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Irren ist menschlich und es werden nicht nur bei der Steuererklärung Fehler gemacht, sondern auch auf der anderen Seite, beim Finanzamt. So kann es passieren, dass ein Steuerbescheid falsch ist, weil der zuständige Finanzbeamte falsche Einschätzungen vorgenommen oder auch einfach versehentlich einen Zahlendreher verursacht hat.
Auch falsch übernommene oder zwischen den Behörden übermittelte Daten schleichen sich hin und wieder in den Prozess ein. So entstehen manchmal kleine Fehler, die große Wirkung haben können. Auf diese sollten Sie Ihren Steuerbescheid prüfen.
Damit Sie wissen, wie Sie Ihren Steuerbescheid prüfen, müssen Sie natürlich auch wissen, wie Sie den Steuerbescheid lesen:
Hier stehen Ihre persönlichen Daten, zudem Ihre Steuerdaten, das zu versteuernde Einkommen und wie viel davon beglichen wurde, bzw. ob „mithin zu viel entrichtet“ wurde.
Unter „Besteuerungsgrundlagen“ finden Sie alle Details zur Berechnung des zu versteuernden Gehalts, sowie alle vom Finanzamt anerkannten Einkünfte und Ausgaben, die Einfluss auf die Einkommensteuerberechnung hatten. Hierzu zählen natürlich die Einnahmen (Bruttoarbeitslohn) sowie die verrechenbaren Ausgaben (Werbungskosten, Entfernungspauschale etc.).
Ob dabei vor allem Ihre Aufwendungen im vergangenen Geschäftsjahr nicht berücksichtigt wurden und wenn nicht, aus welchem Grund, erfahren Sie auf Seite 3 Ihres Steuerbescheids. Wie hier ebenfalls zu lesen ist, können Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch erheben.
Jetzt wissen Sie, was Sie wo auf dem Steuerbescheid lesen. An folgenden Stellen sollten Sie den Steuerbescheid besonders gewissenhaft prüfen:
Tipp: Behalten Sie eine Kopie der von Ihnen eingereichten Steuererklärung. So können Sie feststellen, ob Ihre Daten vom Finanzamt richtig übernommen wurden.
Abweichungen von der von Ihnen abgegebenen Steuererklärung sind im Normalfall im Steuerbescheid erklärt. Mitunter kann es schwer sein, die Formulierungen des „Steuer-Deutsch“ zu verstehen. Nachfolgend möchten wir Ihnen zwei Beispiele aufzeigen, was Anmerkungen bedeuten können. Darüber hinaus können Sie sich bei Verständnisfragen an das zuständige Finanzamt wenden.
Beschreibung im Steuerbescheid | Bedeutung |
---|---|
„Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich …“ | Der maximal absetzbare Betrag für Vorsorgeleistungen wurde durch Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bereits erreicht. Alle weiteren Vorsorgekosten, wie beispielsweise andere Versicherungsbeiträge, können daher nicht von der Steuer abgesetzt werden. |
„Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich …. der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben … (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6 EStG).“ | Sie haben die Kosten für Ihr Erststudium als Werbungskosten angegeben. Diese werden aber nicht als solche anerkannt, sondern gelten als Sonderausgaben. Die Kosten können daher anderweitig abgesetzt werden. |
Sie können Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, wenn Sie bei einem dieser Punkte Zweifel haben. Natürlich kann Ihnen auch ein Steuerberater dabei helfen, den Steuerbescheid zu prüfen. Stellt das Finanzamt bei der erneuten Prüfung fest, dass Sie aufgrund eines Fehlers mehr nachzahlen müssen bzw. eine geringere Rückerstattung erhalten, bekommen Sie einen neuen Steuerbescheid.
Achtung: Bei einem Einspruch werden alle Punkte im Steuerbescheid neu geprüft. Es kann daher passieren, dass dem Finanzamt bei einer Berechnung ein Zahlendreher zu Ihren Ungunsten unterlaufen ist, Sie aber im Gegenzug auch einen (bedeutenderen) Fehler gemacht haben. In diesem Fall gibt das Finanzamt Ihnen die Chance, den Einspruch zurückzuziehen und den Steuerbescheid unverändert zu lassen. Andernfalls droht eine „Verböserung“, infolge derer Sie mehr Geld zahlen müssen.
Die Frist zur Einreichung eines Einspruchs gegen den Steuerbescheid liegt bei einem Monat. Maßgeblich ist hierfür das Datum auf dem Steuerbescheid. Rechnen Sie zu diesem drei Tage hinzu (fällt der Tag auf ein Wochenende gilt der nächste Werktag) – einen Monat später endet die Frist zur Einspruchseinreichung. Beachten Sie, dass der Einspruch allein Sie nicht von der Zahlungsverpflichtung befreit. Dies geschieht nur, wenn Sie einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs stellen, bis die Unklarheiten geklärt sind. Haben Sie die Einspruchsfrist verpasst, gibt es mehrere Optionen, diese zu verlängern bzw. den Steuerbescheid als ungültig erklären zu lassen. Diese finden Sie in unserem Ratgeberbeitrag zur Einspruchsfrist beim Steuerbescheid.
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