Steuererklärung: Frist verpasst – Was ist zu tun?

Möchten Sie Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben, haben Sie mit den Fristen wenig Probleme: Ganze vier Jahre stehen Ihnen zur Verfügung, um eine Steuererklärung abzugeben. Ab dem Ende des Steuerjahres wird gezählt. Die Steuererklärung für 2021 muss demnach bis zum 31.12.2025 abgegeben werden.

Wenn Sie eine Steuererklärung dagegen abgeben müssen, also pflichtveranlagt sind, sollten Sie in der ersten Jahreshälfte Ihren Kalender stets im Hinterkopf behalten. Denn für alle zur Steuererklärung Verpflichteten gilt in den allermeisten Fällen eine Frist bis zum 31. Juli des folgenden Geschäftsjahres. Wenn der heutige Tag also im August oder einem noch späteren Monat liegt, haben Sie die Frist für die Abgabe der Steuererklärung verpasst.

Wir sagen, was Sie jetzt tun sollten und wie Sie dieses Malheur künftig vermeiden können.

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Sofern der 31. Juli nicht auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, gilt dieser Tag als Abgabefrist für die Steuererklärung.

Inhaltsverzeichnis

Frist verpasst: Was jetzt zu tun ist

Die gute Nachricht: Wenige Tage Verspätung sind bei den meisten Finanzämtern kein Problem. Der Ermessensspielraum ist jedoch von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Sie so schnell wie möglich einen Antrag auf Fristverlängerung einreichen. Dies gilt natürlich nur für Personen, die eine Steuererklärung zwingend abgeben müssen (mehr dazu hier).

Achtung: Für das Jahr 2020 gilt eine andere Frist

Bis 2017 galt noch der 31. Mai als Stichtag für die Steuererklärung. Erst seit 2018 gilt die geänderte Abgabefrist, womit Sie ab jetzt drei Monate mehr Zeit haben. Das Steuerjahr 2020 ist jedoch dank der Coronapandemie ein Sonderfall: Für dieses Jahr dürfen Sie Ihre Steuerklärung sogar bis zum 01. November 2021 abgeben. Da der 31. Oktober auf einen Sonntag fällt, gilt diesmal der Anfang des nächsten Monats. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gilt der 02. November 2021 als Abgabetag, da der 1. November auf den Feiertag Allerheiligen fällt. Steuerlich Beratende, wie Steuerberater oder Lohnsteuervereine, dürfen die Steuerklärung sogar bis zum 31. Mai 2022 abgeben. Normalerweise wäre der 28. Februar 2022 der Stichtag.

Wie reiche ich eine Fristverlängerung ein?

Sofern Sie Ihre Steuerklärung selber machen und eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen möchten, setzen Sie ein Schreiben auf, in dem Sie erklären, warum die Frist für die Steuererklärung nicht für Sie einzuhalten ist. Die Begründung des Fristverlängerungsantrags sollte plausibel sein, also in einem Arbeitskontext stehen und nicht auf pure Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit hindeuten. Das könnten beispielsweise fehlende Belege oder eine zu hohe Arbeitsbelastung sein, z. B. aufgrund von Krankheit mehrerer Mitarbeiter.

Wenn berufliche Gründe hinter dem Antrag auf Fristverlängerung stehen, wird ihm oftmals durch das Finanzamt stattgegeben. Ob und für welchen Zeitraum die Fristverlängerung gewährt wird, liegt aber letztendlich immer im Ermessen des Finanzamts. Beachten Sie außerdem, dass das Finanzamt seit der zweimonatigen Verlängerung der Frist u.U. nicht mehr so kulant ist wie einst.

Übrigens: Geben Sie dem Finanzamt Bescheid, falls Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit Ihrer Steuererklärung beauftragen. So weiß das Finanzamt Bescheid und mahnt Sie nicht vorab unnötig ab.

Fristverlaengerungsantrag
Auch eine gute Begründung für den Verzug (z. B. hohes Arbeitsaufkommen) ist keine Garantie für eine Fristverlängerung – einen Versuch ist es dennoch wert.

Ihre Anschrift

 

Betreff: Antrag um Fristverlängerung für die Steuererklärung 20xx                                                                Aktuelles Datum

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ich bitte um eine Fristverlängerung für die Abgabe meiner Einkommenssteuererklärung für das vergangene Jahr bis zum 30. September, da ich nicht rechtzeitig alle notwendigen Steuerbelege erhalten habe und aufgrund einer längeren Krankheit nur bedingt Zeit hatte, die Steuererklärung vollständig zu erstellen.

 

Meine Steuernummer lautet: XXX XXXX XXXX (Alternativ geht auch die 11-stellige Steueridentifikationsnummer ).

 

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt dieser Nachricht. Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit per E-Mail oder Anruf an mich wenden.

Verspätungszuschlag möglich

Wenn heute der 01.08. ist, brauchen Sie nicht gleich nervös zu werden. Grundsätzlich haben die meisten Finanzbeamten Verständnis dafür, wenn jemand einmal die Frist für die Steuerklärung verpasst. Sofern der Stichtag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, haben Sie gegebenenfalls sowieso noch einen oder zwei Tage Zeit.

Wenn heute aber nicht der 01.08., sondern der 01.10. ist, werden Sie wahrscheinlich schon ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts erhalten haben. Darin wird an die Abgabepflicht der Steuererklärung erinnert, ein letztmöglicher Abgabetermin angegeben und auch ein Zwangsgeld angedroht. Nun kann das Finanzamt auch einen Verspätungszuschlag festlegen, der mit weiterer Verspätung auch höher ausfallen kann. Im Extremfall bis zu 10% des Steuerbetrags, bzw. maximal 25.000 €.

Wenn auch die letzte Frist für die Steuererklärung verpasst wurde, erfolgt die Zwangsgeldfestsetzung. Dabei werden die zu zahlenden Steuern – meist eher zu Ihren Ungunsten – geschätzt. Lassen Sie es nicht soweit kommen!

Steuererklaerung-Frist-verpasst-Verspaetungszuschlag
Wenn Sie ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt erhalten, sollten Sie möglichst schnell darauf reagieren, sonst droht ein Verspätungszuschlag.

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Wer muss die Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich ist jeder in Deutschland Wohnhafte zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, dessen Gehalt nicht pauschal versteuert wird. Darunter fallen Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und Gewerbetreibende. Für Sie gelten jedoch Freibeträge in Höhe von 9.744 € für Ledige und 19.488 € für Verheiratete. Werden diese Beträge innerhalb eines Geschäftsjahres nicht überschritten, müssen auch verpflichtete Personen keine Steuererklärung abgeben.

Arbeitnehmer müssen in der Regen keine Steuererklärung abgeben, allerdings gibt es auch hierbei Ausnahmen. Welche das sind und wann es sich auch für Arbeitnehmer lohnt, eine Steuererklärung abzugeben, erfahren Sie in unseremRatgeberbeitrag Freiwillige Steuererklärung. Rentner finden Antworten in unseren Ratgeberbeiträgen Rentenbesteuerung und Steuererklärung Rentner: Befreiung von der Steuererklärung.

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