Die Einspruchsfrist für den Steuerbescheid ist abgelaufen – was tun?

Fakt ist, dass etwa jeder fünfte Steuerbescheid Fehler enthält. Ist dies der Fall, so ist auch Fakt, dass Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben können – das aber nur innerhalb einer Frist von einem Monat. Bei dieser Frist für den Einspruch gegen den Steuerbescheid gibt es jedoch Besonderheiten. Auch wenn Sie die Frist verpasst haben, haben Sie Handlungsmöglichkeiten. Unser 11880.com-Steuerberater-Ratgeber sagt Ihnen, was Sie tun können, wenn Sie die Frist zum Einspruch gegen den Steuerbescheid verpasst haben.

Inhaltsverzeichnis

Wie lang ist die Frist?

Mit der Abgabe der Steuererklärung haben Sie das Geschäftsjahr im Prinzip abgeschlossen. Wenn Sie jedoch Ihren Steuerbescheid prüfen und gegen diesen – zum Beispiel aufgrund von Fehlern – Einspruch erheben wollen, haben Sie noch einmal zu tun. Wichtig ist aber, dass für den Einspruch eine Frist von einem Monat gilt, nicht etwa für vier Wochen. Das heißt, die Frist für den Steuerbescheid beginnt ab dem Tag seiner Erstellung und endet am gleichen Kalendertag des nachfolgenden Monats.

Wann gilt die Einspruchsfrist als versäumt?

Wenn der Ablauftag der Frist nicht auf einen Werktag fällt, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Weitere Verlängerungsmöglichkeiten gibt es grundsätzlich erst einmal nicht. Falls Sie nicht innerhalb dieses Monats Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, wird dieser rechtskräftig.

Tipp

Wenn Sie kurz vor Ende der Frist in der Lage sind, Einspruch zu erheben, tun Sie dies erst einmal formlos, um die Frist doch noch einzuhalten. Den genauen Grund kann man später noch nachreichen.

Einspruchsfrist Steuerbescheid
Nach Erhalt Ihres Steuerbescheids haben Sie einen Monat, um Einspruch zu erheben.

Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Haben Sie die Frist für einen Einspruch verpasst, können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Dieser würde bewirken, dass der Steuerbescheid sozusagen wieder „offen“ ist und Sie erneut eine Einspruchsfrist von einem Monat gewährt bekommen. Dem Antrag kann aber nur stattgegeben werden, wenn Sie die Einspruchsfrist gegen den Steuerbescheid unverschuldet verpasst haben.

Einspruchsfrist unverschuldet versäumt

Als Gründe für ein unverschuldetes Fristversäumnis können gelten:

  • Sie waren durch Krankheit verhindert.
  • Sie konnten aufgrund einer Dienstreise nicht rechtzeitig Einspruch einlegen.
  • Sie waren im Urlaub und haben den Steuerbescheid erst zu spät erhalten bzw. prüfen können.
  • Die Zustellung hat sich deutlich verzögert (unvorhersehbar lange Postlaufzeit).

Das schuldlose Versäumen müssen Sie jedoch belegen können (Flug- oder Hotelrechnungen, Attest vom Arzt, Krankenhausbescheinigung). Die Finanzbeamten entscheiden dann individuell, ob der Einspruch anerkennenswert ist oder nicht. Jeder Steuerpflichtige hat grundsätzlich die Pflicht, alles Mögliche zu unternehmen, um der Frist gerecht zu werden. Bei kleinsten Anzeichen von Fahrlässigkeit wird Eigenverschulden vermutet.

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Steuer: Einspruchsfrist vor Gericht

Mit Bezug auf gerichtliche Präzedenzfälle wurde Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Steuerbescheiden stattgegeben, wenn:

  • Steuerpflichtige vier Wochen oder länger im Urlaub waren und der Eingang des Steuerbescheids ungewiss war, da es sich um die erste Steuererklärung handelte.
  • Steuerpflichtige länger als die vierwöchige Frist im Urlaub waren, bisher nie ein Einspruch nötig war und die Zustellung des Bescheids nicht sicher war.

Was, wenn die Einspruchsfrist durch eigenes Verschulden versäumt wurde?

Nicht stattgegeben wurden dagegen Einsprüchen gegen Steuerbescheide, wenn der Steuerpflichtige während der Abwesenheit mit der Zustellung des Bescheids rechnen musste, bzw. keine Vorkehrungen zur Erledigung des Schriftverkehrs getroffen wurden.

Tipps zu Vorkehrungen bei längerer Abwesenheit

Letzteres Beispiel lässt sich durch individuelle Vorkehrungen seitens des Steuerpflichtigen vermeiden. Durch bestimmte Vorkehrungen bei mehrmonatiger Abwesenheit können Sie auf jeden Fall dafür Sorge tragen, dass Ihnen entsprechende Schriftstücke zugetragen werden, sofern Sie eben wissen, dass sie kommen können:

  • Stellen Sie einen Nachsendeantrag bei der Post.
  • Bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson, die den Einspruch für Sie erledigt.

Grundsätzlich muss wenigstens bei Beendigung des sogenannten Hindernisses sofort Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden, um eine Eigenverschuldung wenigstens unwahrscheinlicher zu machen.

Steuerbescheid-Einspruch-Frist
Eine der Möglichkeiten, den fristgerechten Einspruch gegen den Steuerbescheid umzusetzen: die Vollmacht für eine Person Ihres Vertrauens.

Was, wenn der Einspruch nicht mehr möglich ist?

Haben Sie die Frist verpasst und gibt es keine akzeptierte Begründung für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand? In solchen Fällen lässt sich der Steuerbescheid nur noch ändern, wenn eine Vorschrift der Abgabenordnung (AO) greift. Dann können Sie einen Antrag auf Berichtigung stellen. Dieser ist möglich, wenn:

  • ein Flüchtigkeitsfehler vorliegt und das Finanzamt beispielsweise Schreib- oder Rechenfehler übernommen hat. Mit einem Antrag gemäß §173a AO können Sie hier eine Korrektur erzwingen.
  • es einen Fehler in der Übermittlung gab. Hierbei geht es um die Daten, die Dritte (z. B. Krankenkassen oder Arbeitgeber) dem Finanzamt mitteilen. In solchen Fällen müssen Sie die besagte Stelle bitten, den Fehler richtigzustellen. Werden die Fehler innerhalb von 7 Jahren erkannt und mitgeteilt, muss das Finanzamt den Steuerbescheid korrigieren. Erfolgt keine Korrektur seitens des Finanzamtes, können Sie einen Änderungsantrag nach § 175b AO stellen.

Wurde Ihr Einspruch abgelehnt, bleibt Ihnen lediglich die Möglichkeit, eine Klage beim Finanzgericht zu stellen. Beachten Sie, dass Sie eine Klage nur einreichen können, wenn Sie vorher Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben – hierbei spielt es keine Rolle, ob dieser erfolglos geblieben ist. Die Frist für eine Klage beläuft sich auf einen Monat nach der Einspruchsentscheidung – sie wird genauso berechnet wie die Frist für den Einspruch gegen den Steuerbescheid.

Klage-Finanzgericht
Wird ein Steueranspruch nicht anerkannt, ist der letzte mögliche Ausweg eine Klage beim zuständigen Finanzgericht.

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Sowohl für die Prüfung eines Steuerbescheids als auch für den Einspruch gegen diesen (inkl. der Möglichkeiten bei verpasster Frist) lohnt es sich oftmals, einen Steuerberater zu engagieren. Dieser ist mit den geltenden Regelungen vertraut und weiß, worauf Sie hinsichtlich Fristen und Details achten müssen. Die besten Steuerberater aus Ihrer Nähe finden Sie über unser Fachportal.

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