Was darf das Finanzamt nicht? – Die Konteneinsicht

Das Finanzamt genießt in Deutschland das Recht, über eine Vielzahl an Informationen über den Steuerzahlenden zu gelangen. Dabei stellt sich schnell die Frage: Was darf das Finanzamt überhaupt? Wie weit reichen die Befugnisse, wenn es um steuerrechtliche Angelegenheiten geht? Was muss man als Steuerzahler befürchten und auf welche Rechte kann man sich berufen? Wir versuchen in diesem Beitrag einen Überblick zu liefern, was das Finanzamt darf – und was nicht.

Inhaltsverzeichnis

Welche Informationen erhält das Finanzamt?

Die meisten sensiblen Daten gibt der Steuerzahlende im Zuge der Steuererklärung selbst preis. Das betrifft nicht nur persönliche Daten wie die Adresse, Familienstand, Einkommen oder Versicherungen – Ihre Bankverbindung, Beruf, Kirchenzugehörigkeit sowie Vermögensverhältnisse, private Altersvorsorge oder selbst Angaben zu Krankheiten. Absolvieren Sie beispielsweise eine Therapie oder nehmen Rehamaßnahmen in Anspruch, ist für das Finanzamt anhand der erforderlichen Belege sogar ein Rückschluss möglich, unter welcher Krankheitsgeschichte Sie leiden.

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Hat das Finanzamt Einsicht in Konten?

Viele Steuerzahlende fragen sich, ob das Finanzamt tatsächlich die Zahlen und Bewegungen auf ihrem Konto einsehen können – und dürfen. Seit 2005 ist es dem Finanzamt rechtlich erlaubt, Ihre Kontodaten abzurufen. Während die Finanzbehörde vor diesem Zeitraum noch unter bestimmten Voraussetzungen Informationen von der jeweiligen Bank des Steuerzahlenden einholen konnte, funktioniert der Kontenabruf seitdem mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens. Dies legt alle nötigen Auskünfte für das Finanzamt schnell und einfach offen. Das Gesetz wurde verabschiedet, um Steuerhinterziehungen entgegenzutreten.

Wann darf das Finanzamt einen Kontenabruf durchführen?

Um für Entwarnung bei beunruhigten Steuerzahlern zu sorgen: Das Finanzamt darf nur unter festgelegten Voraussetzungen einen Kontenabruf vornehmen. Dazu gehört zum Beispiel, wenn

  • die Abfrage zur Steuererhebung nötig ist.
  • die Anfrage an den Steuerzahlenden mit der Bitte um eine Auskunft erfolglos war.
  • die Steuererklärung gravierende Fehler oder Mängel aufweist, die Finanzbeamte aufhorchen lassen.

Es muss also nicht zwangsläufig ein Verdacht auf steuerrechtliches Vergehen herrschen, damit das Finanzamt eine Kontenabfrage durchführen darf. Umgekehrt ist eine unzureichende Begründung, die nicht zielgerichtet und ohne plausiblen Grund seitens der Behörde erfolgt, nicht zulässig. Die Anfrage muss aus einem nachvollziehbaren Anlass erfolgen und auf eine bestimmte Person ausgerichtet sein.

Folgende Daten werden durch das automatisierte Verfahren des Finanzamts sichtbar:

  • Kontonummer
  • Daten zur Eröffnung oder Auflösung eines Kontos
  • Name und Geburtsdatum

Kontobewegungen und Kontostände lassen sich durch das Verfahren nicht verfolgen, hierfür muss einer der oben genannten Gründe vorliegen.

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Wie läuft die Kontenabfrage ab?

Zunächst sucht das Finanzamt den Kontakt mit der steuerzahlenden Person auf, ehe das Kreditinstitut des Betroffenen kontaktiert wird. In einer schriftlichen Erklärung informiert das Finanzamt anschließend den Steuerzahlenden darüber, dass aufgrund der fehlenden Angaben ein automatischer Kontenabruf geschehen kann. Sobald dieser Schritt vollzogen wurde, ist das Finanzamt nochmals dazu verpflichtet, dem Betroffenen dies mitzuteilen. In besonderen Fällen ist diese Maßnahme allerdings nicht erforderlich, beispielsweise wenn die Abfrage wegen einer Rechtsvorschrift getroffen wurde oder die Arbeit des Finanzamtes sichtlich erschwert werden.

Kann man gegen Konteneinsicht vorgehen?

Kann man dagegen vorgehen, dass derartige sensible Daten abgerufen werden können? Unwahrscheinlich, denn das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass die Konteneinsicht erlaubt ist. Das Gesetz beruft sich außerdem darauf, dass die Abfrage nicht das Verhältnis zwischen Kunde und Bank belastet, denn das Kreditinstitut verletzt in dem Fall nicht das „Bankgeheimnis“ und gibt die Daten an Dritte weiter. Bereits vor 2005 war es den Finanzbehörden möglich, Auskünfte bei Kreditinstituten einzufahren.

Finanzamt-Kontoeinsicht

Erfahren Banken von einem Kontenabruf?

Nein, Ihre Bank wird nicht davon in Kenntnis gesetzt, sollte ein Kontoabruf bei Ihnen erfolgen. Als Bankkunde müssen Sie dadurch keine negativen Auswirkungen befürchten.

Rechte des Finanzamtes

Banken, Notare, Versicherungen und weitere Institute sind per Gesetz sogar dazu verpflichtet, steuerlich wichtige Daten an das Finanzamt zu schicken, sofern eine Veranlassung dazu besteht. Hierbei arbeiten die Finanzbehörden länderübergreifend zusammen – zum Beispiel müssen Banken ihre Zinseinkünfte innerhalb der EU der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes bekanntgeben.

Datenschutz auch bei Steuerberatern ein Thema

Der Umgang mit sensiblen Daten ist auch für Steuerberater kein unwichtiges Thema. Hier ist ein verantwortungsvoller Umgang erforderlich, der durch höchste Sorgfalt gewährleistet sein muss. Sie haben außerdem immer die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob die Steuererklärung an das Finanzamt weitergeleitet werden soll oder ob Sie diesen Schritt selbst übernehmen möchten.

Sie sind unsicher, welche Rechte Sie gegenüber dem Finanzamt haben und wie die Lage datenschutzmäßig für Sie aussieht? Lassen Sie sich jetzt von einem Steuerberater beraten, welche Rechte Sie haben und wie diese im Steuerrecht geschützt werden.

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