Wann ist man umsatzsteuerpflichtig?
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen Umsatzsteuer zahlen. Ausnahmen gelten z. B. für Kleinunternehmer. Lesen Sie hier mehr!
Was kostet ein Steuerberater und wie setzt sich das Honorar zusammen? Alle Gebühren sowie Beispielrechnungen sehen Sie hier.
MehrGewerbe unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Lesen Sie hier, wer davon ausgenommen ist und wie die Steuer berechnet wird!
MehrWann lohnt es sich, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen? Erfahren Sie mehr über das Rechtsbehelfsverfahren.
MehrWie Sie haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege oder Kinderbetreuung von der Steuer absetzen, zeigen wir hier.
MehrRentner können von der Steuererklärung befreit werden. Erfahren Sie hier, wie das geht und wie Sie Ihre Steuerlast senken können.
Mehr Alle RatgeberAlle wichtigen Infos zu Steuerprogrammen, Datenübermittlung und den Kosten, die Sie von der Steuer absetzen können.
MehrWie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer und wie wird diese berechnet? Hier finden Sie alle Freibeträge samt Erklärungen.
MehrSie sind Kleinunternehmer? Wir zeigen, welche Vorteile und Pflichten sich aus der Kleinunternehmerregelung ergeben.
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung beinhaltet die Abführung der Umsatzsteuer ans Finanzamt. Wir zeigen auf, was zu wissen ist.
MehrNutzen Sie den Freibetrag, um die Schenkungssteuer zu umgehen. Alle 10 Jahre oder mit Zwischenschenkung. Unsere Tipps!
Mehr Alle SteuertippsAls Unternehmer, der zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist, müssen Sie diese fristgerecht an das Finanzamt übermitteln. In dieser ist ersichtlich, welche Vorsteuer Sie bzw. Ihr Unternehmen gezahlt hat und wie hoch der voraussichtliche Betrag der Umsatzsteuer ist, die Sie einnehmen. Daraus lässt sich nun der Betrag errechnen, den Sie letztlich an das Finanzamt zahlen müssen bzw. was dieses Ihnen bei einer zu hohen Vorauszahlung zurückerstatten muss: die Umsatzsteuerzahllast. Hier erfahren Sie, wie Sie diesen Wert korrekt ermitteln.
Unter der Umsatzsteuerzahllast versteht man die Differenz zwischen der gezahlten Vorsteuer und der eingenommenen Umsatzsteuer. Diese weisen Sie als Unternehmer auf Ihren Rechnungen aus. Die abzugsfähige Vorsteuer bzw. die Mehrwertsteuer befindet sich auf den Eingangsrechnungen, die Sie begleichen müssen. Zieht man nun die Vorsteuer von der Umsatzsteuer ab, erhält man einen Differenzbetrag. Diesen nennt man Umsatzsteuerzahllast.
Laut Gesetzgeber müssen Sie die Umsatzsteuerzahllast – auch Umsatzsteuerschuld genannt – nach einer von zwei zulässigen Methoden berechnen:
Die Berechnung der Umsatzsteuerzahllast erfolgt mit dieser Formel:
Umsatzsteuer – Vorsteuer = Umsatzsteuerzahllast
Beispiel:
Ihr Unternehmen hat eine Umsatzsteuer von 100.000 € in einem Monat eingenommen. Für die Waren, die dafür eingekauft werden mussten, haben Sie 25.000 € Vorsteuer an Ihre Lieferanten gezahlt. Daher beträgt die Umsatzsteuerzahllast:
100.000 € – 25.000 € = 75.000 €
Das Unternehmen muss diesen Betrag binnen zehn Tagen nach Ende des Abrechnungszeitraumes abführen und die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen.
Sind die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen Ihres Unternehmens höher als die Ausgaben des gleichen Zeitraumes, dann ist Ihre Zahllast positiv. Die Differenz müssen Sie in diesem Fall an das Finanzamt abführen.
Sind die umsatzsteuerpflichtigen Ausgaben höher als die Einnahmen des gleichen Zeitraumes, ist die Umsatzsteuerzahllast Ihres Unternehmens negativ und es ergibt sich ein sogenannter Vorsteuerüberhang. Wenn das der Fall ist, erstattet Ihnen das Finanzamt die Höhe der Vorsteuern, die Sie zu viel gezahlt haben.
Wenn Sie beispielsweise größere Mengen an Waren eingekauft haben als verkauft wurden oder größere Investitionen getätigt wurden (beispielsweise in Maschinen und Anlagen), kann es zu einer negativen Zahllast kommen. Dann haben Sie einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt. In diesem Fall obliegt Ihnen die Entscheidung, ob Sie dafür eine Erstattung möchten oder nicht. Dabei kann es sinnvoll sein, auf die Erstattung zu verzichten. Der Betrag lässt sich nämlich mit zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen verrechnen.
Grundsätzlich muss jedes Unternehmen Umsatzsteuer zahlen. Ausnahmen gelten z. B. für Kleinunternehmer. Lesen Sie hier mehr!
Die Umsatzsteuervoranmeldung beinhaltet die Abführung der Umsatzsteuer ans Finanzamt. Wir zeigen auf, was zu wissen ist.
Sie sind Kleinunternehmer? Wir zeigen, welche Vorteile und Pflichten sich aus der Kleinunternehmerregelung ergeben.