Wie Sie die Umsatzsteuerzahllast berechnen

Als Unternehmer, der zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist, müssen Sie diese fristgerecht an das Finanzamt übermitteln. In dieser ist ersichtlich, welche Vorsteuer Sie bzw. Ihr Unternehmen gezahlt hat und wie hoch der voraussichtliche Betrag der Umsatzsteuer ist, die Sie einnehmen. Daraus lässt sich nun der Betrag errechnen, den Sie letztlich an das Finanzamt zahlen müssen bzw. was dieses Ihnen bei einer zu hohen Vorauszahlung zurückerstatten muss: die Umsatzsteuerzahllast. Hier erfahren Sie, wie Sie diesen Wert korrekt ermitteln.

Umsatzsteuerzahllast-berechnen
Die Umsatzsteuerzahllast kann positiv oder negativ ausfallen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Umsatzsteuerzahllast?

Unter der Umsatzsteuerzahllast versteht man die Differenz zwischen der gezahlten Vorsteuer und der eingenommenen Umsatzsteuer. Diese weisen Sie als Unternehmer auf Ihren Rechnungen aus. Die abzugsfähige Vorsteuer bzw. die Mehrwertsteuer befindet sich auf den Eingangsrechnungen, die Sie begleichen müssen. Zieht man nun die Vorsteuer von der Umsatzsteuer ab, erhält man einen Differenzbetrag. Diesen nennt man Umsatzsteuerzahllast.

Wie berechnet man die Umsatzsteuerzahllast?

Laut Gesetzgeber müssen Sie die Umsatzsteuerzahllast – auch Umsatzsteuerschuld genannt – nach einer von zwei zulässigen Methoden berechnen:

  • Gemäß den Vorschriften in § 16 UstG (Umsatzsteuergesetz) auf Basis der vereinbarten Entgelte.
  • Nach § 20 UstG auf Basis der vereinnahmten Entgelte (nicht bei Vorsteuern möglich, die von Lieferanten in Rechnung gestellt wurden).

Die Berechnung der Umsatzsteuerzahllast erfolgt mit dieser Formel:

Umsatzsteuer – Vorsteuer = Umsatzsteuerzahllast

Beispiel:

Ihr Unternehmen hat eine Umsatzsteuer von 100.000 € in einem Monat eingenommen. Für die Waren, die dafür eingekauft werden mussten, haben Sie 25.000 € Vorsteuer an Ihre Lieferanten gezahlt. Daher beträgt die Umsatzsteuerzahllast:

100.000 € – 25.000 € = 75.000 €

Das Unternehmen muss diesen Betrag binnen zehn Tagen nach Ende des Abrechnungszeitraumes abführen und die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen.

Positive und negative Umsatzsteuerzahllast

Sind die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen Ihres Unternehmens höher als die Ausgaben des gleichen Zeitraumes, dann ist Ihre Zahllast positiv. Die Differenz müssen Sie in diesem Fall an das Finanzamt abführen.

Sind die umsatzsteuerpflichtigen Ausgaben höher als die Einnahmen des gleichen Zeitraumes, ist die Umsatzsteuerzahllast Ihres Unternehmens negativ und es ergibt sich ein sogenannter Vorsteuerüberhang. Wenn das der Fall ist, erstattet Ihnen das Finanzamt die Höhe der Vorsteuern, die Sie zu viel gezahlt haben.

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Wie kommt es zu negativen Zahllasten?

Wenn Sie beispielsweise größere Mengen an Waren eingekauft haben als verkauft wurden oder größere Investitionen getätigt wurden (beispielsweise in Maschinen und Anlagen), kann es zu einer negativen Zahllast kommen. Dann haben Sie einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt. In diesem Fall obliegt Ihnen die Entscheidung, ob Sie dafür eine Erstattung möchten oder nicht. Dabei kann es sinnvoll sein, auf die Erstattung zu verzichten. Der Betrag lässt sich nämlich mit zu erwartenden Zahlungsverpflichtungen verrechnen.

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