Kleinunternehmen anmelden: So gehen Sie vor

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um als Kleinunternehmer tätig sein zu können, haben Sie die Wahl: Kleinunternehmerregelung – ja oder nein? Wenn Sie sich entschließen, darauf zu verzichten, sind Sie 5 Jahre an Ihre Entscheidung gebunden. Wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, zieht das einige Vorteile mit sich. So müssen Sie dann beispielsweise keine Umsatzsteuer ausweisen. Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihr Kleinunternehmen anmelden und was Sie dabei bedenken müssen.

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Wenn Sie Ihr Kleinunternehmen anmelden, müssen Sie lediglich ein Formular für das Finanzamt korrekt ausfüllen.

Inhaltsverzeichnis

Kleinunternehmen anmelden: so geht’s

Ein eigenes Kleinunternehmen anmelden ist im Handumdrehen über die Bühne gebracht. Dazu müssen Sie lediglich die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt wählen. In diesem Fall ist nicht das Gewerbeamt zuständig. Für eine Anmeldung können Sie entweder den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen oder ein formloses Schreiben an das Finanzamt senden. Letzteres ist allerdings erst 5 Jahre nach der Gründung möglich.

Indem Sie beim Finanzamt ein Kleinunternehmen anmelden, teilen Sie diesem also im Grunde mit, dass Sie aufgrund zu geringer Umsätze keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und sich daher von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen möchten. Wichtig: Melden Sie Ihr Kleinunternehmen ab Betriebsbeginn an. Andernfalls müssen Sie nachträglich Steuern zahlen.

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Formular- und Ausfüllhinweise

Ihre Entscheidung teilen Sie dem Finanzamt über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ mit. Diesen können Sie – sofern Sie den Bogen nicht per Post von Ihrem Finanzamt zugeschickt bekommen haben – über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.

Entscheidend sind beim Ausfüllen die Zeilen 131, 133 sowie 134, die Sie auf Seite 6 finden. In Zeile 131 tragen Sie die geschätzten Umsätze für das erste Jahr sowie das Folgejahr ein. Setzen Sie ein Häkchen vor Zeile 133, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten. Möchten Sie verzichten, dann setzen Sie dieses vor Zeile 134. Bei Unsicherheiten oder wenn Sie eine Beratung im Vorfeld wünschen: Geben Sie einfach Ihre Stadt oder Postleitzahl in die obenstehende Suchmaske ein und finden Sie einen Fachmann in Ihrer Nähe!

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