Kleinunternehmerregelung: Rechte und Pflichten
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Ein eigenes Kleinunternehmen anmelden ist im Handumdrehen über die Bühne gebracht. Dazu müssen Sie lediglich die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt wählen. In diesem Fall ist nicht das Gewerbeamt zuständig. Für eine Anmeldung können Sie entweder den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen oder ein formloses Schreiben an das Finanzamt senden. Letzteres ist allerdings erst 5 Jahre nach der Gründung möglich.
Indem Sie beim Finanzamt ein Kleinunternehmen anmelden, teilen Sie diesem also im Grunde mit, dass Sie aufgrund zu geringer Umsätze keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und sich daher von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen möchten. Wichtig: Melden Sie Ihr Kleinunternehmen ab Betriebsbeginn an. Andernfalls müssen Sie nachträglich Steuern zahlen.
Ihre Entscheidung teilen Sie dem Finanzamt über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ mit. Diesen können Sie – sofern Sie den Bogen nicht per Post von Ihrem Finanzamt zugeschickt bekommen haben – über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.
Entscheidend sind beim Ausfüllen die Zeilen 131, 133 sowie 134, die Sie auf Seite 6 finden. In Zeile 131 tragen Sie die geschätzten Umsätze für das erste Jahr sowie das Folgejahr ein. Setzen Sie ein Häkchen vor Zeile 133, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten. Möchten Sie verzichten, dann setzen Sie dieses vor Zeile 134. Bei Unsicherheiten oder wenn Sie eine Beratung im Vorfeld wünschen: Geben Sie einfach Ihre Stadt oder Postleitzahl in die obenstehende Suchmaske ein und finden Sie einen Fachmann in Ihrer Nähe!
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