Lohnbuchhaltung: Kosten bei der Auslagerung

Wenn Sie sich nach Abwägung aller Vor- und Nachteile entschließen, Ihre Lohnbuchhaltung auszulagern, dann gibt es einige Dinge, um die Sie sich keine Gedanken mehr machen müssen: Zum Beispiel etwaige Personalausfälle und notwendige Weiterbildung in Steuerthemen. Worum Sie sich aber Gedanken machen sollten: Die Kosten, die auf Sie zukommen, wenn Sie die Lohnbuchhaltung outsourcen. Pro Mitarbeiter ist mit 25 € zu rechnen. Wir zeigen auf, wie sich die Kosten dafür zusammensetzen.

Lohnbuchhaltung-Kosten
Für eine Auslagerung der Lohnbuchhaltung zahlen Sie in der Regel pro Mitarbeiter einen festgesetzten Betrag.

Inhaltsverzeichnis

Auslagerung der Lohnbuchhaltung: Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Pauschal lassen sich die Kosten, die bei einer Auslagerung auf Sie zukommen, nicht nennen. Je nach Umfang der outgesourcten Serviceleistungen sind die finanziellen Kosten beliebig skalierbar. Dabei rechnet der externe Dienstleister in der Regel pro Mitarbeiter ab. Stellen Sie neue Arbeitnehmer ein, dann steigen demnach auch die Kosten.

Im Schnitt geht man von Kosten dieser Höhe aus, wenn Sie einen Steuerberater mit der Lohnkontenführung beauftragen:

Anzahl MitarbeiterKosten für Auslagerung
1

25 €

5125 €
10250 €
15375 €

Wenn Sie mit der Lohnbuchhaltung ein sogenanntes Lohnbüro beauftragen, liegen die Kosten, die Sie dafür aufwenden müssen, in einem niedrigeren Bereich: Im Schnitt verlangen diese 5-10 € pro Mitarbeiter und Monat. Auch hier gilt: Je mehr Mitarbeiter ein Unternehmen besitzt, desto höher werden die Kosten für eine Auslagerung. Lohnbüros haben oft Standardpakete in ihrem Repertoire, die Sie mit Premiumleistungen aufwerten können. Sind die Vergütungsmodelle Ihrer Mitarbeiter komplex, dann sind die monatlichen Kosten höher anzusetzen. Bei unterschiedlichen Stundenlöhnen, verschiedenen Arbeitszeiten oder flexiblen Vergütungen ist das beispielsweise der Fall, da dies einen Mehraufwand für das Lohnbüro bedeutet.

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Lohnbuchhaltung: Kosten nach Steuerberatervergütungsordnung

In vielen Fällen ist mit dem Outsourcing auch eine Gebühr für die Einrichtung sowie ein monatlicher Grundbetrag verbunden. Für Sofortmeldungen, das An- und Abmelden von Arbeitnehmern und andere Aufgaben kommen weitere gesonderte Gebühren hinzu. Diese werden laut der Vergütungsordnung für Steuerberater wie folgt berechnet:

PositionKosten
Erste Einrichtung von Lohnkonten sowie Aufnahme der Stammdaten5–18 € (je Arbeitnehmer)
Führung von Lohnkonten und Lohnabrechnungsanfertigung5-28 € (je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum)
Führung von Lohnkonten und Lohnabrechnungsanfertigung nach Buchungsunterlagen, die vom Auftraggeber erstellt wurden2-9 € (je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum)
Führung von Lohnkonten und Lohnabrechnungsanfertigung nach Eingaben für die Datenverarbeitung durch den Auftraggeber und mit beim Auftraggeber eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen des Steuerberaters 1-4 € (je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum)
Hilfeleistung bei sonstigen Tätigkeiten im Rahmen der LohnbuchhaltungAbrechnung nach Zeit

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