Doppelbesteuerungsabkommen: Potenziale und Gefahren

International tätige Unternehmen müssen nicht nur das einheimische Steuerrecht beachten, sondern auch jene Steuergesetze in den Ländern, in denen sie aktiv sind. Internationale Steuerberatung ist eine Schnittstelle, die sich dieses Fakts auf bilaterale Weise annimmt. Das heißt, internationale Steuerberatung hierzulande hilft sowohl deutschen Unternehmen im Ausland als auch ausländischen Unternehmen in unserem Land.

Steuerberater ohne Grenzen – unser 11880.com-Steuerberater-Ratgeber sagt Ihnen, wie internationale Steuerberatung arbeitet und wie Sie entsprechende Steuerberater finden können.

Internationale-Steuerberatung
Das Internationale Steuerrecht ist besonders für Unternehmen äußerst komplex – setzen Sie daher auf Experten im Bereich Internationale Steuerberatung.

Inhaltsverzeichnis

Ein mögliches Risiko: Doppelbesteuerung

Die Vermeidung einer möglichen Doppelbesteuerung gehört zu den wichtigsten Aspekten der internationalen Steuerberatung. Sie entsteht sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene – und zwar dann, wenn mehrere Steuerregime auf dasselbe Steuerobjekt eine gleichartige Steuer erheben. Aufgabe der internationalen Steuerberatung ist es, Strategien zu entwickeln, um internationale Doppelbesteuerung zu verhindern. Dies ist in den meisten Fällen durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geregelt.

Doppelbesteuerungsabkommen

Damit Unternehmen oder Personen mit Einkünften im Ausland nicht doppelt besteuert werden, können Staaten untereinander Abkommen abschließen, in denen genau festgelegt wird, welche Erträge wo versteuert werden. Sie beinhalten außerdem Regelungen für internationale Rechts- und Amtshilfe sowie den Informationsaustausch. Da diese Doppelbesteuerungsabkommen sich von Land zu Land unterscheiden können, ist es sinnvoll, hier auf eine internationale Steuerberatung zu setzen.

Für welche Steuern gelten DBA?

Bei den Abkommen zur Vermeidung doppelter Besteuerung wird zwischen unterschiedlichen Arten unterschieden:

  • Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen
  • Sonderabkommen bezüglich Einkünfte und Vermögen aus Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen
  • Abkommen auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe und zum Informationsaustausch

Mit welchen Ländern hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Doppelbesteuerungsabkommen folgen den regelmäßig von der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) erstellten Musterabkommen, werden jedoch individuell zwischen den jeweiligen Ländern abgeschlossen. Dabei werden sowohl juristische als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt, sodass die Abkommen sich von Partnerland zu Partnerland voneinander unterscheiden. Staaten sind nicht dazu verpflichtet, Doppelbesteuerungsabkommen abzuschließend, jedoch werden Mitgliedsstaaten der EU laut EG-Vertrag dazu aufgefordert, Verhandlungen über DBA aufzunehmen. Sanktionen gibt es allerdings keine. Experten für internationale Steuerberatung sind mit den Feinheiten der unterschiedlichen DBA vertraut und helfen Ihrem Unternehmen dabei, auch bei unübersichtlichen Rechtslagen Probleme zu vermeiden.

In dieser Liste sind alle Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, alphabetisch aufgeführt. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Ägypten

Albanien

Algerien

Andorra

Anguilla

Antigua und Barbuda

Argentinien

Armenien

Aruba

Aserbaidschan

Australien

Bangladesch

Bahamas

Belarus

Belgien

Bermuda

Bolivien

Bosnien und Herzegowina

Brasilien

Britische Jungferninseln

Bulgarien

Caico Inseln

Cayman Islands

Chile

China

Cookinseln

Costa Rica

Dänemark

Dominica

Ecuador

Côte d’Ivoire

Estland

Finnland

Frankreich

Georgien

Ghana

Gibraltar

Grenada

Griechenland

Großbritannien

Guernsey

Hongkong

Indien

Indonesien

Iran

Irland

Island

Insel Man

Israel

Italien

Jamaika

Japan

Jemen

Jersey

Kamerun

Kanada

Kasachstan

Kenia

Kirgisistan

Kolumbien

Korea, Republik

Kosovo

Kroatien

Kuwait

Lettland

Liberia

Liechtenstein

Litauena

Luxemburg

Malaysia

Malta

Marokko

Mauritius

Mazedonien

Mexiko

Moldau

Monaco

Mongolei

Montenegro

Montserrat

Namibia

Neuseeland

Niederlande

Niederländische Antillen

Norwegen

Oman

Österreich

Pakistan

Panama

Paraguay

Philippinen

Polen

Portugal

Rumänien

Russische Föderation

San Marino

Sambia

Saudi-Arabien

Schweden

Schweiz

Serbien

Simbabwe

Singapur

Sint Maarten

Slowakei

Slowenien

Spanien

Sri Lanka

St. Kitts und Nevis

St.Lucia

St.Vincent und die Grenadinen

Südafrika

Syrien

Tadschikistan

Taiwan

Thailand

Trinidad und Tobago

Tschechien

Tunesien

Turks

Turkmenistan

Türkei

Ukraine

Ungarn

Uruguay

Usbekistan

Venezuela

Vereinigte Arabische Emirate

Vereinigte Staaten

Vereinigtes Königreich

Vietnam

Zypern

Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen werden individuell zwischen Staaten abgeschlossen.

Eine mögliche Chance: Verbesserung der Steuerquote

Die internationale Steuerberatung soll durch ihre Tätigkeit die Verbesserung der betriebswirtschaftlichen Steuerquote nicht verhindern, sondern begünstigen. Dabei geht es darum, die Steuern zu reduzieren, die sich für Ihr Unternehmen vor Steuern am Jahresüberschuss ergeben. Dieses Verhältnis vom Steueraufwand zum Gewinn wird auch Effective Taxe Rate (ETR) genannt und lässt sich ganz einfach berechnen. Das Ziel der Berechnung ist eine größtmögliche Verringerung der anfallenden Steuerzahlungen.

Effective Tax Rate (ETR) Formel:

(tatsächlicher + latenter Steueraufwand und Steuerertrag) ÷ handelsrechtliches Ergebnis

Steuerstrategien

Neben dieser Maßnahme stehen der internationalen Steuerberatung aber noch weitere interessante Steuerstrategien und Dienstleistungen zur Verfügung. Welche davon auch für Ihren Konzern infrage kommen, kann Ihnen Ihr Steuerberater für Unternehmen mitteilen:

  • Finanzströme optimieren
  • Investitionsstrukturierung
  • Unternehmensfinanzierung
  • Mergers & Acquisitions
  • Ausländische Holdinggesellschaften
  • Währungskursmanagement
  • Anpassung an die globale Konzernsteuerquote
  • Steuerrelevantes Risikomanagement
  • Professionelle, weltweit agierende Vor-Ort-Teams zur regionalen Steuerplanung
  • Berücksichtigung der internationalen Steuerpositionen in Abschlüssen

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Internationale Steuerberatung ist sehr komplex

Das deutsche Steuerrecht ist komplex, doch die internationale Steuerberatung ist noch um ein Vielfaches komplexer. Stellen Sie sich unser Steuerrecht hierzulande vor und multiplizieren Sie dessen Komplexität mit der Anzahl an Ländern, in denen Ihr Unternehmen aktiv ist. Zudem muss unter Berücksichtigung aller Steuerregelungen auch die optimale Steuerstrategie ausgearbeitet werden.

So anspruchsvoll dürfen Sie sich internationale Steuerberatung vorstellen. Könnten Sie sich vorstellen, diesen Ansprüchen ohne Hilfe gerecht zu werden?

Gefahren umschiffen, Potenziale ausschöpfen

Wenn Sie – wie so viele – diese Frage verneinen, liegen Sie im Prinzip vollkommen richtig. Wir empfehlen, die internationale Steuerberatung von einem erfahrenen Unternehmen durchführen zu lassen. Es ist bereits eine Mammutaufgabe, das eigene Steuergesetz zu verstehen, ihm an allen Stellen gerecht zu werden, es aber auch im legalen Rahmen auszunutzen. Genau das tun internationale Steuerberater auf multinationaler Ebene. Sie sind nicht nur in jedem Land auf der sicheren Seite, sondern es gibt – gerade durch den internationalen Kontext – viele zusätzliche Chancen für findige Steuerstrategien.

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