Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

In der Regel wird Ihre Lohnsteuer auf Basis von Berechnungen Ihres Arbeitgebers automatisch von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Dem Betrag liegen Steuertabellen zugrunde, die allerdings pauschal gelten und nicht eventuell auftretende Ausgaben und Freibeträge berücksichtigen. In manchen Fällen kann es sein, dass zu viel Lohnsteuer einbehalten wird. Ob das bei Ihnen der Fall ist, wie Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung erstellen und sich Ihren Freibetrag durch das Finanzamt sichern, verrät Ihnen unser 11880.com-Steuerportal.

Inhaltsverzeichnis

Antrag-auf-Lohnsteuerermaessigung

Wie kommt es zu falscher Lohnsteuerzahlung?

Setzen wir am Anfang des Prozesses an: die Datensammlung über elektronische Abzugsmerkmale (ELStAM). Dies ist eine Datenbank vom Finanzamt, die Ihrem Arbeitgeber steuerrelevante Daten zur Berechnung Ihres Gehalts liefert. Stimmen hier Angaben – zum Beispiel zu Ihrem Familienstand – nicht mit der tatsächlichen Lage überein – ergibt sich direkt eine falsche Lohnsteuerzahlung. Wenn sich persönliche Änderungen Ihrerseits ergeben, müssen Sie entsprechende Informationen an das Finanzamt weiterleiten.

Was steht alles in Ihrem ELStAM-Profil?

Eine ganze Menge persönlicher Daten stehen in Ihrem ELStAM-Profil. Die Zuständigkeiten liegen entweder bei der Gemeinde oder dem Finanzamt. Ein Überblick:

Finanzamt

  • falscher Lohnsteuerabzug
  • Kinderfreibeträge für Kinder über 18
  • sonstige Freibeträge
  • Änderung der Steuerklasse
  • Pauschalbetrag für behinderte Menschen

Gemeinde

  • Änderung der Adresse
  • Kindsgeburt oder Adoption
  • Heirat
  • Tod
  • Kircheneintritt oder -austritt

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Wo sind Lohnsteuerermäßigungen möglich?

Vor allem der erste Punkt in der oberen Aufzählung ist hier und heute für Sie interessant: Wenn Sie einen Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen und entsprechende Freibeträge beim Finanzamt beantragen wollen, können Sie folgende Aspekte in Betracht ziehen:

Absetzen-Haushaltsnahe-Dienstleistungen

Kinderfreibeträge beachten

Sie haben Kinder? Dann stehen Ihnen in jedem Fall hohe Steuerentlastungen in Bezug auf die Lohnsteuer zu. Sie erhalten für jedes Kind einen Freibetrag in Höhe von über 5.000 €. Zudem profitieren Sie auch dann von den Freibeträgen, wenn Ihr Kind bereits volljährig ist – vorausgesetzt, Sie erfüllen einige Bedingungen. Welche das sind und was Sie sonst noch zu den Freibeträgen wissen müssen, zeigt Ihnen unser Ratgeberbeitrag zur Lohnsteuerermäßigung und Kinderfreibetrag.

Ausnahmen bei Freibeträgen im Lohnsteuerermäßigungsantrag

Alle der genannten Aufwendungen können ohne Einschränkungen in den Lohnsteuerermäßigungsantrag eingetragen werden. Doch es gibt Ausnahmen: Mindestens 600 Euro müssen an Aufwendungen für Werbungskosten, Sonderkosten (Versicherungen exklusive) und außergewöhnlichen Belastungen zusammenkommen, damit die Aufwendungen letztlich auch als Freibeträge zählen und zulässig sind.

Allerdings müssen die Werbungskosten bei Nichtselbstständigen pauschal mindestens 1.000 Euro betragen. Bei den Sonderausgaben liegt die Hürde bei 35 Euro, bei Zusammenveranlagung sind es 72 Euro. Außergewöhnliche Belastungen werden individuell in ihrer Zumutbarkeit geschätzt.

Wann greift der Lohnsteuerermäßigungsantrag?

Normalerweise hat ein erfolgreicher Lohnsteuerermäßigungsantrag bereits für den Folgemonat der Antragsstellung Gültigkeit. Bis Ende November kann noch ein Antrag für ein laufendes Jahr gestellt werden. Dabei sind die geltenden Freibeträge stets für zwei Jahre gültig und ein wiederkehrender Antrag jedes Jahr ist somit nicht nötig. Falls sich für Sie günstige Veränderungen ergeben, können diese umgehend beantragt werden. Umgekehrt brauchen Sie steuerlich unvorteilhafte nicht sofort anmelden.

Lohnsteuerermaessigungsantrag

Das sind Ihre Pflichten

Durch den Steuerermäßigungsantrag sind Sie zur Jahressteuererklärung verpflichtet, damit das Finanzamt die Richtigkeit der Freibeträge überprüfen kann. Bei einem zu hohen Lohnsteuererlass müssen Sie dementsprechend mit Rückzahlungen rechnen.

Steuerberater Ihre Lohnsteuerermäßigung beantragen lassen

Für einen reibungslosen Ablauf im Zuge des Lohnsteuerermäßigungsantrags empfiehlt es sich, einen Steuerberater zur Seite zu nehmen. Dieser weist Sie nochmal auf alle erforderlichen Angaben hin und übernimmt die Arbeit für Sie. So erhalten Sie in jedem Fall den Freibetrag vom Finanzamt, der Ihnen zusteht, ohne dass Sie spätere Rückzahlungen durch lückenhafte oder mangelnde Angaben befürchten müssen. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl in unser Suchfeld ein und sprechen mit einem Steuerberater in Ihrer Nähe.

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