JGS Rechtsanwalt GmbH

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Bewertungen und Erfahrungsberichte

Für JGS Rechtsanwalt GmbH in Berlin sind 11 Bewertungen abgegeben worden.
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Ausreichend (2,45)
über GoLocal am 17. März 2021
Leider habe ich auch die selbe Erfahrung wie alle anderen machen müssen, er ist nie Erreichbar auf E...
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über GoLocal am 17. März 2021
Leider habe ich auch die selbe Erfahrung wie alle anderen machen müssen, er ist nie Erreichbar auf E...
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über Gast am 13. Mai 2020
Erstklassige Unterstützung. Ra. Herr Schumacher hat mich vor einem riesigen finanziellen Schäden bewahrt. Der Mann liest auch zwischen d
Erstklassige Unterstützung. Ra. Herr Schumacher hat mich vor einem riesigen finanziellen Schäden bewahrt. Der Mann liest auch zwischen den Zeilen. Danke K. Richter
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über Gast am 09. April 2020
TL;DR: Nachdem ich weder eine zufriedenstellende Betreuung des Mandats noch einen respektvollen Umgang mit mir als Mandantin erlebt habe, wu
TL;DR: Nachdem ich weder eine zufriedenstellende Betreuung des Mandats noch einen respektvollen Umgang mit mir als Mandantin erlebt habe, wurde ich von der JGS knapp 1,5 Jahre lang wegen einer bereits im September 2018 bezahlten Rechnung behelligt. Anstatt sich für all die verursachten Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, schickt mir die JGS mir ein Einschreiben, in dem sie die Entfernung der negativen Rezension verlangt. Ich werde jetzt Beschwerde bei der Anwaltskammer einreichen und verbitte ich mir jede weitere Belästigung durch die JGS. Meine Rechtsschutzversicherung hatte mich wegen einer Mietrechtssache an die JGS vermittelt. Als die Gegenseite eine Frist setzte, vereinbarte der Geschäftsführer der JGS mit mir einen Telefontermin, in dem ich mich nicht mal ansatzweise kompetent beraten fühlte und von ihm obendrein ständig unterbrochen und extrem herablassend behandelt wurde. Nach dieser Erfahrung entzog ich in Absprache mit meiner Rechtsschutzversicherung der JGS am 17.08.2018 per Einwurfeinschreiben das Mandat (unter Angabe des Aktenzeichens und meiner Namensänderung wegen Hochzeit). Die folgende JGS Rechnung wurde von meiner Rechtsschutzversicherung im September 2018 fristgerecht bezahlt. Trotzdem schickte mir die JGS eine Mahnung. Ich wandte mich an meine Rechtsschutzversicherung, die die JGS im Januar 2020 unter Nennung 1) des Aktenzeichens, 2) meiner Versichertennummer, 3) des Rechnungsbetrags und 4) des Zahlungsdatums darauf hinwies, dass keine offenen Forderungen gegen mich bestehen. Was macht die JGS? Lässt mir einen Mahnbescheid zustellen. Das ist möglich, da das Mahngericht nicht prüft, ob überhaupt ein Anspruch vorliegt. Wenn man nicht fristgerecht widerspricht kann das ggf. zu einem Schufa-Eintrag führen, selbst wenn man wie ich keinen Cent schuldig ist. Daraufhin schaltete ich erneut die Rechtsschutzversicherung ein. Statt sich für die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, verlangt die JGS jetzt, dass ich die negative Rezension entferne. Ich finde, potentielle Mandaten habe das Recht, sich über die Erfahrungen ehemaliger Mandaten zu informieren. Wer auf gute Rezensionen Wert legt, sollte seinen Job vernünftig machen.
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über F. Köhler am 22. März 2020
Langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit!
über MEDIATE am 02. März 2020
Empfehlenswerte Kanzlei rund um die Mediation !
über Gast am 02. März 2020
Excellente Kanzlei rund um die Immobilie !
über Peter Bond am 20. Dezember 2019
Herr Schumacher scheint über den Dingen zu schweben. Nach teurer Erstberatung wurde zwar ein möglicher Erfolg dargestellt, jedoch wegen d
Herr Schumacher scheint über den Dingen zu schweben. Nach teurer Erstberatung wurde zwar ein möglicher Erfolg dargestellt, jedoch wegen des geringen Streitwertes und der Komplexität des Mandats steht der Herr Schumacher hierfür nicht zur Verfügung. Schlechter geht kaum... nicht zu empfehlen!!!
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über GoLocal am 14. Dezember 2018
Dieser Bewertung kann ich mich voll anschließen, nach Schulnoten würde ich in meinem Fall auch die ...
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über GoLocal am 14. Dezember 2018
Dieser Bewertung kann ich mich voll anschließen, nach Schulnoten würde ich in meinem Fall auch die ...
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über GoLocal am 14. Dezember 2018
Dieser Bewertung kann ich mich voll anschließen, nach Schulnoten würde ich in meinem Fall auch die ...
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